Bruchsal: Unterstützerunterschriften für BR-Kennzeichen an Landrat übergeben

Dr. Christoph Schnaudigel sagt Oberbürgermeisterin Prüfung zu

Oberbürgermeisterin Cornelia Petzold-Schick übergibt knapp 5000 Unterstützerunterschriften für das BR-Kennzeichen an Landrat Dr. Christoph Schnaudigel. (Foto: Stadt Bruchsal)
Oberbürgermeisterin Cornelia Petzold-Schick übergibt knapp 5000 Unterstützerunterschriften für das BR-Kennzeichen an Landrat Dr. Christoph Schnaudigel. (Foto: Stadt Bruchsal)

Bruchsal – Fast 5000 Unterstützerunterschriften für die Wiedereinführung des „BR-Kennzeichens“ hat Oberbürgermeisterin Cornelia Petzold-Schick am Mittwoch, 28. Juni im Landratsamt Karlsruhe an Landrat Dr. Christoph Schnaudigel übergeben. Das Bruchsaler Stadtoberhaupt verbindet mit der Unterschriftenliste die Bitte, dass sich „der Kreistag noch einmal mit der Wiedereinführung des ‚BR-Kennzeichens‘ befasst“ und alle neuen Gesichtspunkte, die sich seit der Beschlussfassung des Kreistages vom 24. Januar 2013 ergeben haben, bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel nahm die Unterschriften entgegen und sagte zu, dass das Landratsamt das Anliegen noch einmal prüfen wird.

Oberbürgermeisterin Cornelia Petzold-Schick hat das Unterschriftenpaket von einer Gruppe engagierter Bürger um Rüdiger Lupp und Heimfried Werner überreicht bekommen, die von zwölf Vereinen unterstützt werden. Damit war die Erwartung verbunden, dass das Bruchsaler Stadtoberhaupt den Wunsch der Bürger noch einmal an den Landrat weitergibt, was nun erfolgt ist. Den Initiatoren war beim Besuch im Bruchsaler Rathaus wichtig zu betonen, „dass hinter dieser Aktion keinerlei Partei, politische Gruppierung, Bürgerinitiative oder vergleichbare Initiative“ steckt. Insgesamt 4870 Bürgerinnen und Bürger signalisieren einfach mit ihrem Namen, dass sie die Wiedereinführung des „BR-Kennzeichens“ wünschen. Rund 57 Prozent der abgegebenen Stimmen stammen aus Bruchsal, rund 43 Prozent aus elf Gemeinden der Region. „In zahlreichen Gesprächen“, so die Initiatoren, „ist deutlich geworden, dass es viele glühende Verfechter des BR-Kennzeichens gibt.“ Eine weitere Gruppe verhält sich neutral. Wirklich dagegen sei eigentlich niemand. „Die vorherrschende Meinung ist eindeutig, dass jeder selbst entscheiden sollte, ob er mit ‚BR‘ oder mit ‚KA‘ unterwegs ist“, so die Initiatoren, die deutlich machen, dass im Falle einer Wiedereinführung des „BR-Kennzeichens“ am Ende jeder Fahrzeughalter selbst auswählt, ob sein Nummernschild mit „BR“ oder mit „KA“ beginnt.

Die Stadt Bruchsal unterstützt die Wiedereinführung des „BR-Kennzeichens“, seit das Bundesverkehrsministerium im Jahr 2012 die Fahrzeugzulassungsverordnung geändert und damit den Weg für die Einführung von Altkenzeichen frei gemacht hat. Im September 2013 hat Bruchsal, zusammen mit zwölf weiteren Städten einen Appell an Ministerpräsident Kretschmann gerichtet, die Hürden für die Wiedereinführung der Alt-Kennzeichen zu reduzieren. Damals waren in Baden-Württemberg lediglich fünf von 30 möglichen Altkennzeichen genehmigt gewesen, während die Wiedereinführung in vielen anderen Bundesländern ein Vielfaches betragen hatte. Diesem Wunsch hat das Land jedoch nicht entsprochen. Deshalb ist in Baden-Württemberg die Antragstellung weiterhin nur möglich, wenn der zuständige Kreistag den entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst hat. Für diesen wirbt das Bruchsaler Stadtoberhaupt nun erneut und mit der Rückendeckung des Bruchsaler Gemeinderats, der am 20. November 2012 mit großer Mehrheit dafür gestimmt hatte, dass „die Verwaltung sich beim Landkreis für eine Interessenbekundung gegenüber der Landesregierung“ einsetzen soll.

Aktuell sind in Baden-Württemberg von 31 historischen Altkennzeichen 16 wiedereingeführt worden. Vereinzelt haben dabei die zuständigen Kreistage bis zu drei Anläufe für einen positiven Empfehlungsbeschluss benötigt. Der Beschluss des Kreistages ist rechtlich nicht bindend. Er ist jedoch die Voraussetzung dafür, dass der Antrag auf Wiedereinführung des Altkennzeichens vom Land an den Bund weitergeleitet wird.