Rheinland-Pfalz: Erste Entscheidung über Grundschulstandorte getroffen

Symbolbild (Foto: Pixabay.com)
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Mainz – Das Bildungsministerium und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) teilen mit, dass die Grundschule in Wernersberg bestehen bleibt und die Grundschule in Klotten zum Schuljahr 2017/18 aufgehoben wird. Die Beteiligten vor Ort sind informiert. „Es war und ist uns daran gelegen, schnell für Klarheit zu sorgen. Der Schulträger der Grundschule in Wernersberg hat frühzeitig eine Stellungnahme entlang der Leitlinien eingereicht, die die ADD direkt im Anschluss geprüft hat. So konnte es auch schon zu einer Entscheidung kommen“, sagte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig.

Wernersberg und Klotten sind die ersten Schulen, bei denen es zu einer Entscheidung gekommen ist. Bisher sind noch keine weiteren Schulen abschließend geprüft. Der ADD liegen derzeit vereinzelt Rückmeldungen der Schulträger vor. „Die Schulträger der anderen Schulen haben weiterhin bis zum 30. September 2017 Zeit, ihre Konzepte einzureichen. Auch diese werden dann zeitnah nach der Einreichung geprüft“, sagte die Bildungsministerin.

Zum Standort Wernersberg erklärte ADD-Präsident Thomas Linnertz: „Bei der Über- prüfung des Standorts hat sich gezeigt, dass der aufnehmende Schulstandort in Annweiler nicht über die räumlichen Kapazitäten verfügt, um die Schülerinnen und Schüler aus Wernersberg aufnehmen zu können. Darüber hinaus wird die Grundschule in Wernersberg zum kommenden Schuljahr wieder drei Klassen bilden können. Somit kann die Grundschule weiterbestehen.“ Wernersberg ist bereits jetzt „Sprengel-Schule“ der Grundschule Annweiler. Das bedeutet, dass die Schule in Wernersberg von der Schulleitung in Annweiler geführt wird.

„Die Grundschule in Klotten bildet auf der Liste der 41 zu überprüfenden Grundschulen einen Ausnahmefall. Sie ist mit mittlerweile nur noch sechs Kindern die mit deutlichem Abstand kleinste Schule. Bereits jetzt geht ein Großteil der Klottener Kinder zur Grundschule in Cochem. Auch nach gründlicher Überprüfung aller Aspekte liegt kein besonderer Fall für den Fortbestand dieser Schule vor. Deshalb wird die Grundschule in Klotten zum kommenden Schuljahr 2017/18 aufgehoben“, so der ADD-Präsident.
„Auch wenn die Schülerzahlen perspektivisch wieder anwachsen, wird das regional unterschiedlich sein, und Ballungsgebiete werden erfahrungsgemäß stärker davon betroffen sein als ländliche Räume. Wir werden die Entwicklung aber genau beobachten. Es ist richtig und wichtig, dass sich die Schulträger mit ihrem Schulstandort und der Perspektive vor Ort auseinandersetzen. Wir wollen auf dem Land und in der Stadt dauerhaft gute und zukunftssichere Angebote ermöglichen“, ergänzte die Bildungsministerin.

Hintergrundinformationen

Laut Schulgesetz müssen Grundschulen mindestens eine Klasse je Klassenstufe umfassen. Nicht mehr alle Grundschulen in Rheinland-Pfalz erreichen diese Mindestgröße. Im Schuljahr 2016/2017 hatten von 964 Grundschulen 49 nur eine oder zwei Klassen – an der kleinsten lernten sieben Schülerinnen und Schüler, an der größten der zweiklassigen Grundschulen 43 Schülerinnen und Schüler. Da acht der kleinsten Schulen perspektivisch wieder von mehr Kindern besucht werden, werden insgesamt 41 kleine Grundschulen überprüft.

Ausnahmen von der Mindestgröße sind zulässig, wenn diese nur vorübergehend nicht erreicht wird oder in „besonderen Fällen“. Der Landesrechnungshof hatte die Landesregierung – zu- letzt 2016 – aufgefordert, ein Konzept zu entwickeln, um diese besonderen Fälle im Dialog mit den Schulträgern zu prüfen. Dieser Auftrag wurde auch im Koalitionsvertrag verankert.

Das Bildungsministerium hatte gemeinsam mit der Schulaufsicht einen Entwurf für „Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot“ erarbeitet und diesen im Januar 2017 im Bildungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags vorgestellt. Der Entwurf der Leitlinien wurde im Anschluss im Rahmen eines informellen Anhörungsverfahrens den kommunalen Spitzenverbänden, den Interessenvertretungen der Lehrkräfte und Schulleitungen sowie den Eltern- und Schülervertretungen übersandt. Zum Ende des Verfahrens Ende Februar 2017 lagen insgesamt elf Stellungnahmen vor, die unter anderem von den kommunalen Spitzen oder dem Hauptpersonalrat Grundschule verfasst wurden, und zum Teil Eingang in die verabschiedete Fassung der Leitlinien gefunden haben.

Die verabschiedete Fassung der Leitlinien wurde am 22. März 2017 den Schulträgern der betroffenen Schulen während einer zentralen Informationsveranstaltung in Mainz vorgestellt. Gleichzeitig erhielt sie der Bildungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags. Nach wie vor haben die Schulträger der betroffenen Schulen bis Ende September 2017 Zeit, Konzepte für ihren Schulstandort zu erarbeiten und bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier (ADD) vorzulegen.

Hinweis: Rheinland-Pfalz hat ein dichtes Grundschulnetz. Die Klassenmesszahl für Grund- schulen liegt in Rheinland-Pfalz bei 24 Schülerinnen und Schülern. Tatsächlich besuchen im Durchschnitt 18,5 Kinder eine Grundschulklasse. Damit sind wir im bundesweiten Vergleich unter den Spitzenreitern. Zudem hat Rheinland-Pfalz im Bundesschnitt mit 140 Schülerinnen und Schülern pro Grundschule sehr kleine Grundschuleinheiten. Nur Sachsen-Anhalt hat mit 138 Kindern pro Grundschule noch kleinere Einrichtungen.