Frankfurt am Main/Dortmund/Landkreise Altenkirchen und Northeim (ots) – Beamte des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main haben in drei voneinander unabhängigen Ermittlungsverfahren insgesamt 17 erlaubnispflichtige Schusswaffen, 2.312 Schuss Munition, zehn verbotene Gegenstände (2 Messer, 8 Schlagringe) sowie 2.711 verbotene pyrotechnische Gegenstände bei drei Tatverdächtigen sichergestellt.
Die Ermittlungen richten sich gegen einen 81-Jährigen aus dem Landkreis Northeim (Niedersachsen), einen 54-Jährigen aus Dortmund und einen 46-Jährigen aus dem Landkreis Altenkirchen (Rheinland-Pfalz), die unabhängig voneinander im Darknet illegale Schusswaffen und Munition im Wert von insgesamt 25.000 Euro bestellt und erworben haben sollen.
Die Sicherstellungen erfolgten bereits Ende Mai und im Juni 2017 bei den Durchsuchungen der Wohnungen der Beschuldigten.
Die unter der Sachleitung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main bzw. der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) bei der Staatsanwaltschaft Köln geführten Strafverfahren gegen die drei Beschuldigten wurden im Frühjahr 2017 eingeleitet und sind Gegenstand der Arbeit einer sechsköpfigen Ermittlungskommission des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main, die seit April 2016 gezielt gegen den organisierten Handel und Schmuggel von illegalen Schusswaffen vorgeht.
„Eine besondere Gefährdungssituation ergab sich für unsere Einsatzkräfte bei dem 81-Jährigen aus dem Landkreis Northeim, der einen Teil der bei ihm sichergestellten Schusswaffen schussbereit in seinem Zugriffsbereich aufbewahrte.
Nach seinen Angaben wollte er auf alle Eventualitäten vorbereitet sein, deshalb sein Waffenarsenal“, so Hans-Jürgen Schmidt, Sprecher des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main. Die Sicherstellungen im Einzelnen: Landkreis Northeim, 81-Jähriger: 7 Schusswaffen, 120 Schuss Munition Dortmund, 54-Jähriger: 10 Schusswaffen, 1.562 Schuss Munition, 2.711 pyrotechnische Gegenstände. Landkreis Altenkirchen, 46-Jähriger: 630 Schuss Munition, 2 Messer, 8 Schlagringe