Landau – Ab dem 3. Juli 2017 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2018 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 15. August 2017 und beinhaltet auch Flächen in Flurbereinigungsverfahren. Anträge können, wie gewohnt, bei der für den Betrieb zuständigen Kreisverwaltung gestellt werden.
Hier müssen alle Flächen aufgeführt werden, für die eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist, wenn sie im Herbst 2017 oder im Frühjahr 2018 gerodet werden sollen. Ebenfalls sind unbestockte Flächen, die mit Umwandlungsrechten bzw. Genehmigungen auf Wiederbepflanzung neu bestockt werden sollen sowie Flächen in Flurbereinigungsverfahren im Teil 1 zu melden.
Flächen, die bereits Bestandteil des Antrages Teil 1 2016 waren und nicht gerodet wurden, sind erneut zu beantragen, sofern sie im Herbst 2017 oder im Frühjahr 2018 gerodet werden sollen.
Im Januar des geplanten Pflanzjahres (2018) erfolgt die Antragstellung Teil 2. Dies entspricht der Verfahrensweise der Vorjahre. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden. Ein „Nachmelden“ nach dem 15. August 2017 ist nicht möglich.
Antragsunterlagen können ab sofort bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße – Referat Landwirtschaft und Weinbau – sowie bei den zuständigen Sachbearbeitern der Verbandsgemeindeverwaltungen Bad Bergzabern, Edenkoben, Maikammer und Offenbach abgeholt werden.
Darüber hinaus können ab diesem Jahr auch die Anträge im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz [wip.lwk-rlp.de] EDV-technisch unterstützt ausgefüllt werden. Sollten Sie noch keinen Zugang besitzen, dann über Neuregistrierung Antrag ausfüllen und an die angegebene Nummer faxen. Zugangsdaten erhalten Sie in der Regel innerhalb 2 bis 3 Arbeitstagen per Post.
Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei Frau Zwick, Tel.: 06341/940 435.
Die Antragsunterlagen sind bis spätestens 15. August 2017 bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße einzureichen (Ausschlussfrist).
Die Richtlinien und Antragsunterlagen können auch auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße, unter der Adresse www.suedliche-weinstrasse.de -Umstrukturierung von Rebflächen-, heruntergeladen werden.
Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt im September/Oktober durch die zuständige Kreisverwaltung.