Landau – Die Staatsanwaltschaft Landau hat gegen den 51 Jahre alten polnischen Staatsangehörigen Anklage wegen Totschlag, versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung zum Landgericht Landau erhoben.
Dem Mann wird zur Last gelegt, am 08.04.2017 in einer Wohnunterkunft für polnische Leiharbeiter einen 43-jährigen Landsmann mit einem gezielten Stich mit einem Küchenmesser in die Brust absichtlich getötet zu haben. Der Mann verstarb aufgrund der schweren Verletzungen noch am Tatort. Darüber hinaus soll der Angeschuldigte versucht haben, einen zweiten Mann, einen damals 25-jährigen polnischen Staatsangehörigen, ebenfalls mit dem Messer zu töten. Dieser konnte den Stich jedoch abwehren und mit Hilfe von zwei weiteren Männern den Angeschuldigten überwältigen und von weiteren Angriffen abhalten. Der 25-Jährige erlitt glücklicherweise nur eine oberflächliche Schnittverletzung am Rücken. Der Angeschuldigte stand zur Tatzeit unter starkem Alkoholeinfluss und war deshalb in seiner Schuldfähigkeit erheblich eingeschränkt.
Auch nach umfangreichen Ermittlungen konnten die Hintergründe der Tat bislang nicht aufgeklärt werden. Die ursprüngliche Annahme, dass der Tat eine Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten vorausgegangen ist, hat sich nicht bestätigt. Nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen ist nicht davon auszugehen, dass es im Vorfeld zu Streitigkeiten zwischen dem Angeschuldigten und den späteren Opfern gekommen ist.
Der Angeschuldigte, der sich weiter in Untersuchungshaft befindet, hat bislang von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Das Landgericht Landau hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin für die Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.