Pirmasens – Wer noch unerlaubte Schusswaffen besitzt, darf diese ein Jahr lang straffrei abgeben. Dies gilt auch für das Mitführen der Waffen auf dem Weg zur Übergabe an die Behörden. Dies ist eine Regelung im geänderten Waffengesetz, das am 6. Juli 2017 in Kraft getreten ist. Darauf weist die Kreisverwaltung hin.
Demnach geht straffrei aus, wer eine unerlaubt besessene Waffe oder unerlaubt besessene Munition bis zum 1. Juli 2018 abgibt. Abgegeben werden können Waffen und Munition von Bürgern des Landkreises bei einer Polizeidienststelle oder der Kreisverwaltung in Pirmasens, Unterer Sommerwaldweg 40-42, Zimmer 2 im Erdgeschoss. Die Amnestie gilt allerdings nicht, wenn gegen den Besitzer der illegalen Waffe bereits ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet wurde oder wenn der Gesetzesverstoß bereits entdeckt war und in beiden Fällen der Waffenbesitzer davon wusste.
Nähere Auskünfte erteilt die Kreisverwaltung, Michael Schmitt oder Olga Hermann, Telefon 06331/809-154, -156.