Karlsruhe – Im September 2016 wurde für den Rettungsdienstbereich Karlsruhe eine Erweiterung der Vorhaltekapazitäten an Rettungsmitteln beschlossen. Dem Malteser Hilfsdienst fielen hier nach Verhandlungen 30 Stunden/Woche Erweiterung in Bruchsal und 58 Stunden/Woche in Karlsruhe zu. Nach einer zügigen Umsetzung zum November in Bruchsal freut es uns sehr, nun auch in Karlsruhe entsprechend nachziehen zu können. Nach sorgfältiger Vorbereitung starten die Karlsruher Malteser nun offiziell zum 01.08.2017 im hauptamtlichen Rettungsdienst.
Von der Unterkunft in der Pfarrstrasse in Daxlanden ist der Malteser Rettungswagen von Montag bis Freitag von 9:00 bis 20:00 Uhr, Samstags von 9:00 bis 21:00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen von 10.00 bis 22.00 Uhr im Einsatz. Als Primärrettungsmittel wird er über die integrierte Leistelle Karlsruhe unter der europaweiten Notrufnummer 112 alarmiert.
Der im letzten Jahr angeschaffte Rettungswagen bietet mit seiner modernen Ausstattung die notwendige Grundlage für eine optimale Patientenversorgung. Der Stadtbeauftragte Udo Böttger und der zuständige Dienststellenleiter Uwe Janke freuen sich sehr, die anderen Hilfsorganisationen nun noch besser unterstützen zu können. Damit tragen wird dazu bei die Karlsruher Bevölkerung im Notfall noch besser versorgen zu können. Durch den neuen Standort bedeutet dies vor allem für die Stadtteile Daxlanden, Mühlburg, Rheinstrandsiedlung und Grünwinkel, aber auch Rheinstetten eine Optimierung der Hilfsfristen. So wird im Ernstfall noch schneller Hilfe geleistet.
Der Malteser Hilfsdienst ist in Karlsruhe im Rettungsdienst und Krankentransport, aber auch im Fahrdienst des ärztlichen Bereitschaftsdienstes sowie im Hausnotruf und der Erste-Hilfe-Ausbildung hauptamtlich tätig. Im Ehrenamt unterstützen die Malteser mit einer Schnelleinsatzgruppe, einer Rettungshundestaffel, dem Besuchsdienst mit Hund, dem Einsatznachsorgeteam, der Notfallhilfe Daxlanden, der Malteser Jugend sowie der regelmäßigen Durchführung von Sanitätsdiensten bei Veranstaltungen jeglicher Art.