Stuttgart – „Die Entscheidung der Landesregierung, das Auswahlverfahren für Landesgartenschauen und Gartenschauen für den Zeitraum 2026 bis 2030 zu starten, ist ein klares Bekenntnis für ein lebenswertes Umfeld in Städten und Gemeinden. Seit 1980 sind in Baden-Württemberg über unser Programm ‚Natur in Stadt und Land‘ mehr als 700 Hektar Grün- und Freiflächen geschaffen oder weiterentwickelt worden. An diesen Erfolg knüpfen wir mit der neuen Ausschreibung an“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Sonntag (23. Juli 2017) in Stuttgart im Nachgang zur Sitzung des Ministerrates vom vergangenen Dienstag.
„Mit einer Gartenschau lassen sich grünplanerische und städtebauliche Verbesserungen realisieren, die direkt bei den Menschen ankommen. Die mit den Landesgartenschauen und Gartenschauen erstellten Grünanlagen dienen der Erholung der Bürger, verbessern das Stadtklima und tragen zum Erhalt der städtischen Biodiversität bei“, erklärte der Minister. Vielfach seien mit einer Gartenschau auch Renaturierungsmaßnahmen von Gewässern oder die Entsiegelung von Gewerbebrachen verbunden.
Planungshorizont bis 2035
„Neben der aktuellen Ausschreibung hat der Ministerrat auch der Ausschreibung einer weiteren Tranche im Jahr 2019 für den Zeitraum 2031 bis 2035 zugestimmt. Anhand dieser Entscheidung ist zu erkennen, welch großen Stellenwert die Landesregierung Gartenschauen als Stadtentwicklungsprojekten beimisst“, betonte Hauk. Dieses Vorgehen sei bundesweit einmalig und eröffne den Kommunen die Möglichkeit, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen.