Grünstadt – Der Großteil wird auf Nachfrage von den Parteien gestellt, jedoch bedarf es weiterer Unterstützung durch die Bevölkerung. Bereits seit dem Jahr 2014 wird bei Wahlen immer wieder ein Aufruf gestartet und die Resonanz zeigt Interesse und Bereitschaft bei den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Grünstadt.
Wie viele Wahllokale/Briefwahlstimmbezirke werden eingerichtet?
Insgesamt werden sechs Wahllokale im Stadtgebiet eingerichtet. Dazu kommen zusätzlich drei Briefwahlstimmbezirke, in denen die Ergebnisse der Briefwahl ermittelt werden. Die Briefwahlstimmbezirke befinden sich im Rathaus (Kreuzerweg 2).
Wer kann sich als Wahlhelfer/-in melden?
Bevorzugt werden hier in Grünstadt wahlberechtigte Personen, da diese als Beisitzer eingeteilt werden können, aber auch Wahlhelfer, die nicht wahlberechtigt sein müssen, können zur Ergänzung eingeteilt werden. Für die Tätigkeit wird ein flexibler und teamfähiger Charakter mit Sinn zum genauen Arbeiten gesucht.
Wie findet der Wahldienst statt?
Der Wahldienst beginnt in den Wahllokalen am Wahltag morgens um 7:30 Uhr und endet (mit Pausen selbstverständlich) nach der Auszählung etwa gegen 20:00 Uhr. In den Briefwahlstimmbezirken beginnt der Dienst um 14:00 Uhr.
Gibt es eine Aufwandsentschädigung o.ä.?
Für den Dienst, für den sich Angestellte aus der Privatwirtschaft von ihrer Arbeit am Wahltag (Aufwandersatz für den Arbeitgeber) freistellen lassen können, erhalten die Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld von 30,00 Euro.
Wann endet die Rückmeldefrist?
Um die Einteilung rechtzeitig zu planen wird um Rückmeldung bis zum 11. August 2017 gebeten.
Anmeldung und bei Fragen zum Wahldienst
Interessierte können sich in der Stadtverwaltung an Dennis Geißler wenden. Sie erreichen ihn unter:
Dennis Geißler
Kreuzerweg 2
67269 Grünstadt
Telefon: 06359/805-119
Fax: 06359/805-500
E-Mail: dennis.geissler@gruenstadt.de
Weitere Informationen finden Sie unter www.gruenstadt.de.