Heidelberg – Informationen und Neuigkeiten aus der Stadt und den Stadt-/Ortsteilen.


Sommerferien: Einige Ämter und Dienststellen der Stadt Heidelberg haben geänderte Öffnungszeiten

Die Sommerferien stehen vor der Tür. Dann gelten unter anderem in den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg andere Öffnungszeiten.

Bürgerämter

Ab Montag, 7. August 2017, bis Freitag, 8. September 2017, gelten für die Bürgerämter der Stadt Heidelberg folgende Ferienöffnungszeiten:

Die Bürgerämter Boxberg/Emmertsgrund, Handschuhsheim und Wieblingen sind am Montag, Mittwoch und Freitag zu den gewohnten Zeiten geöffnet; am Dienstag und Donnerstag sind sie in der Ferienzeit geschlossen.

Die Bürgerämter Pfaffengrund, Kirchheim und Ziegelhausen/Schlierbach sind am Dienstag und Donnerstag zu den üblichen Zeiten geöffnet; am Mittwoch und Freitag sind sie in den Ferien geschlossen. Montags sind die Bürgerämter Pfaffengrund, Kirchheim und Ziegelhausen/Schlierbach immer geschlossen.

Das Bürgeramt Neuenheim ist am Dienstag, Donnerstag und Freitag zu den üblichen Zeiten geöffnet. Am Mittwoch ist es geschlossen. Montags ist es immer geschlossen.

Die Bürgerämter Mitte, Altstadt und Rohrbach sowie die Zulassungs- und Führerscheinstelle stehen den Bürgerinnen und Bürgern während der Ferien zu den gewohnten Zeiten zur Verfügung.

Die vielfältigen Service-Angebote der Stadt Heidelberg können Bürgerinnen und Bürger auch ganz bequem online und rund um die Uhr in Anspruch nehmen – von zu Hause aus oder von unterwegs per Smartphone. Die Online-Services sind zu finden unter www.heidelberg.de/formulare.

Stadtarchiv

Das Stadtarchiv ist von Montag, 21. August, bis Freitag, 8. September 2017, für den Publikumsverkehr geschlossen. Für telefonische und schriftliche Anfragen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jedoch in gewohnter Weise erreichbar (Telefon 58-19800 oder Stadtarchiv@Heidelberg.de). Insbesondere können auch weiter zum Beispiel sogenannte „Geburtstagszeitungen“ und Kopien von statischen Berechnungen bestellt werden.

Stadtbücherei und Bücherbus

Die Hauptstelle der Stadtbücherei in der Poststraße ist auch in den Ferien zu den gewohnten Zeiten geöffnet. In den Ferien gilt für den Bücherbus ein geänderter Fahrplan. Die rollende Büchereizweigstelle hält von Montag, 31. Juli, bis Freitag, 8. September 2017: montags von 10 bis 12.30 Uhr an der Uferstraße an der Theodor-Heuss-Brücke, dienstags von 10 bis 12.30 Uhr an der „alla hopp!“-Anlage in Kirchheim, mittwochs von 10 bis 12.30 Uhr in der Bahnstadt, Schwetzinger Terrasse, und donnerstags von 10 bis 12 Uhr am Heidelberger Zoo. Vom 31. Juli bis 8. September werden die Schulhöfe nicht angefahren. An den Nachmittagen und freitags gilt der normale Bücherbus-Halteplan, der auf www.heidelberg.de/stadtbuecherei eingesehen werden kann.

Bürgerbeauftragter

Das Büro des Bürgerbeauftragten der Stadt Heidelberg ist von Mittwoch, 2. August, bis Donnerstag, 7. September 2017, geschlossen. Während dieser Zeit besteht für Bürgerinnen und Bürger weiterhin die Möglichkeit, auf einen Anrufbeantworter zu sprechen. Das Büro ist ab Mittwoch, 13. September, wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar: mittwochs von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr. Der Bürgerbeauftragte ist per Telefon unter 06221 58-10260 und per E-Mail an buergerbeauftragter@heidelberg.de zu erreichen.

Theater

Das Theater und Orchester Heidelberg geht von Montag, 7. August 2017, bis Sonntag, 10. September 2017, in die Spielzeitpause. Die Theaterkasse bleibt von Montag, 14. August 2017, bis Samstag, 2. September 2017, geschlossen. Weitere Informationen gibt es unter www.theaterheidelberg.de.

Musik- und Singschule

Die Musik- und Singschule Heidelberg ist in den Sommerferien von Mittwoch, 26. Juli, bis Freitag, 8. September 2017, geschlossen. In dringenden Fällen ist die Musik- und Singschule unter der Telefonnummer 06221 58-43540 zu erreichen.


Bundestagswahl 2017: Wahlberechtigung der Rückkehrerinnen und Rückkehrer

Die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, 24. September 2017, statt. Wahlberechtigt ist unter anderem nur, wer am Wahltag seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält. Der 24. Juni 2017 ist somit der Stichtag zur Überprüfung der Drei-Monats-Frist.

Bei Zuzügen aus dem Ausland sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzung auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116, Absatz 1 GG wahlberechtigt, die nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen waren.

Auslandsdeutsche, die im Ausland wahlberechtigt waren, sind auch bei Zuzug ins Bundesgebiet wahlberechtigt.

Damit der Eintrag ins Wählerverzeichnis erfolgen kann, erhalten die Wahlberechtigten bei der Anmeldung das Formular „Nachweis der Wahlberechtigung für Rückkehrerinnen und Rückkehrer“ beziehungsweise „Antrag auf Eintrag ins Wählerverzeichnis“. Dieser ist auszufüllen und muss bis spätestens 3. September 2017 im Bürgeramt oder bei der Wahldienststelle, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, eingegangen sein.


Bundestagswahl 2017: Wahlrecht für Auslandsdeutsche

Wahlberechtigte können an der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am Sonntag, 24. September 2017, grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wahlberechtigt sind nach § 12 Abs. 1 Bundeswahlgesetz alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet sind, werden nur auf förmlichen Antrag (amtliches Formblatt) und nur nach Angabe einer Versicherung an Eides statt in ein Wählerverzeichnis eingetragen, sofern sie

  • entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt,
  • oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Zu diesem komplexen Themenbereich gibt es weitere Informationen auf unserer Homepage unter www.heidelberg.de/wahlen, telefonisch durch die Wahldienststelle der Stadt Heidelberg unter 06221 58-13550 und 06221 58-13580 oder per Mail an wahldienststelle@heidelberg.de. Auf der Seite des Bundeswahlleiters gibt es unter der Rubrik „Informationen für Deutsche im Ausland“ weitere Informationen.

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss bis spätestens Sonntag, 3. September 2017, bei der Stadt Heidelberg eingegangen sein. Eine Fristverlängerung ist ausgeschlossen.


Stadt kauft Kunst

Die Stadt Heidelberg kauft auch 2017 wieder Arbeiten von bildenden Künstlerinnen und Künstlern aus Heidelberg und der Region an, um die aktuelle, regionale Kunstszene zu fördern. Gekauft werden Arbeiten aus der Sparte Malerei. Teilnahmeberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, deren erster Wohnsitz den Postleitzahlen 69… zugeordnet ist. Angesprochen sind nicht Hobby- oder Gelegenheitskünstlerinnen und -künstler sondern Menschen, deren künstlerische Arbeit professionellen Ansprüchen entspricht.

Alle an der Ausschreibung Interessierten werden gebeten, in der Zeit vom 18. September bis zum 29. September 2017 bis zu zwei Arbeiten (Sequenzen sind zugelassen) beim Kulturamt der Stadt einzureichen. Einreichungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 10 bis 16 Uhr, freitags bis 14 Uhr. Eine einzelne Arbeit soll die Fläche von zwei Quadratmetern nicht überschreiten. Eine Kurzbiografie sowie Preisangaben sind den Unterlagen beizufügen. Mit der Teilnahme erkennen die Künstlerinnen und Künstler die Jury und das Auswahlverfahren an. Einsendungen werden erbeten an die Stadt Heidelberg, Kulturamt, Haspelgasse 12, 69117 Heidelberg. Telefonische Auskunft unter 06221 58-33000 oder 58-33010, E-Mail: kulturamt@heidelberg.de (Betreff Kunstankäufe 2017).

Infos auch unter www.heidelberg.de/kulturamt.