Haßloch – In letzter Zeit häufen sich wieder die Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot. Schon mehrfach hat das Ordnungsamt in der Vergangenheit die Hundebesitzer hingewiesen darauf zu achten, dass die Tiere ihr „Geschäft“ nicht auf Straßen, Gehwegflächen oder auf öffentlichen Anlagen (z.B. Spielplätze, Schulhöfe, Bachanlagen, Sportanlagen, Festplätze etc.) verrichten. Dennoch muss häufig festgestellt werden, dass sich nicht alle Hundebesitzer daran halten.
Daher erneut der Appell an alle Hundehalter: Denken Sie als verantwortungsbewusste/r Hundehalter(in) an Ihre Mitmenschen. Mit dem Kauf eines Hundes übernimmt der Halter schließlich nicht nur eine Verpflichtung gegenüber dem Tier, sondern auch gegenüber seinen Mitbürgern. Es ist nämlich alles andere als schön, wenn man beim Spaziergang durch das Großdorf, beim Einkaufen, auf dem Weg zur Arbeit oder während des Familienausflugs in einen Hundehaufen tritt. Denken Sie darüber hinaus auch an den Personenkreis, der die öffentlichen Anlagen pflegen muss. Es kommt nicht selten vor, dass Gemeindebedienstete beim Mähen einer Anlage in Hundehaufen treten bzw. der Kot durch das Mähen herumgeschleudert wird.
Seit 2013 wurden in Haßloch außerdem an mehreren Standorten Hundekot-Boxen aufgestellt. Boxen stehen unter anderem am Durchgang des Rathauses zum Wendehammer Leo-Loeb-Straße, in der Kurt-Flockert-Straße, in der Westrandstraße an der Einfahrt zur Obermühle und an der KiTa „Kleine Freunde“. Jüngste Neuzugänge sind außerdem Hundekot-Boxen am „Handschuhpädel“ (Fußweg zwischen Ohliggasse und Mozartstraße), im Herrenweg und in der Trifelsstraße. Darüber hinaus sollen sich bis zum Ende des Jahres noch bis zu drei weitere Boxen dazu gesellen (die entsprechenden Mittel wurden über den Nachtragshaushalt beantragt). Außerdem sind Hundeabfallbeutel auch im Bürgerbüro sowie im Rathaus erhältlich.
Das Aufstellen von Hundekot-Boxen und die damit verbundene Bereitstellung entsprechender Abfallbeutel sei aber nur eine Seite der Medaille, so der zuständige Dezernent und Erste Beigeordnete Tobias Meyer. Letztlich müsse man von diesen Angeboten auch Gebrauch machen, ansonsten bleibe der Nutzen gleich Null.
Darüber hinaus stellt die Verschmutzung öffentlicher Straßen und Anlagen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes haben also einen Blick auf entsprechende Verstöße.
Weitere Auskünfte zum Thema erhalten Bürgerinnen und Bürger direkt bei der Ordnungsverwaltung in der Langgasse 64 oder unter der Telefonnummer 06324 935 257.