Speyer – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienstelle.
Körperverletzung
Speyer (ots) – Gegen 04.30 Uhr wurde der Polizei eine Körperverletzung im Bereich Roßmarktstr. / Schulplätzel gemeldet. Die Örtlichkeit wurde aufgesucht und lediglich nur noch ein Mann vorgefunden werden, der einige Kopfverletzung aufwies und stark blutete. Er wurde durch das DRK versorgt und anschließend ins Klinikum Mannheim verbracht. Es werden dringend Zeugen für diesen Vorfall gesucht, da weder die Personalien des Opfers, noch der Geschehensablauf oder auch die Täter feststehen.
Nachtrag 31.07.2017 – 08:40 Uhr
Die Personalien des Geschädigten zu der nachstehend nochmals angeführten Pressemeldung stehen mittlerweile fest. Es handelt sich um einen 35-jährigen Mann aus Marokko. Er hat bei der Auseinandersetzung mehrere Platzwunden im Gesicht davongetragen. An den Tathergang kann er sich nicht erinnern. Nach seinen Angaben wurde ihm sein Herrenfahrrad, sein Geldbeutel mit diversen Papieren, ein Ring und ein weißes Smartphone Samsung Galaxy S 5 entwendet. Zeugen werden nochmals dringend gebeten, sich mit der Polizei Speyer, Tel. 06232/1370, in Verbindung zu setzen.
Trunkenheit im Straßenverkehr
Speyer (ots) – Kurz nach Mitternacht konnte ein 30jähriger Speyerer in der Else-Krieg-Str. kontrolliert werden. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass er am gestrigen Tag Geburtstag hatte, einen leichten Alkoholpegel aufwies und zudem den Konsums von Rauschmittel zugab. Die Folge war eine Blutprobe und die Einbehaltung seines Führerscheins. Kurz vor 03.00 Uhr kam ein 46jähriger Speyerer mit seinem Fahrrad ins Straucheln als er einen Fahrradweg in der Dudenhofer Str. befuhr. Grund hierfür dürfte ein Alkoholwert von über 3 Promille gewesen sein. Zum Glück verletzte er sich nur leicht. Eine Stunde später wurde in Speyer-Nord ein 21jähriger Speyerer auf seinem Roller angehalten. Auch hier wurde Alkohol und Drogenkonsum festgestellt. Auch hier musste eine Blutprobe entnommen werden. Eine Beschlagnahme des Führerscheins entfiel, da keiner vorhanden war.