Germersheim: US-Depot – Erweiterung des Gefahrstofflagers – Einwendungsfrist noch bis 7. August 2017

Germersheim – „Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern ziehen wir an einem Strang. Die Sicherheit und das Sicherheitsbedürfnis der Menschen in unserer Region stehen dabei an vorderster Stelle“, das betont Landrat Dr. Fritz Brechtel ausdrücklich. Im Die Kreisverwaltung Germersheim ist die Behörde, die über den Antrag der DLA Distribution Europe zur Erweiterung des bereits bestehenden Gefahrstofflagers im US-Depots Germersheim von bisher 70 Tonnen auf künftig ca. 1.900 Tonnen entscheiden muss, dies regelt die entsprechende Zuständigkeitsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.

„Doch bis zu einer Entscheidung ist es noch ein weiter Weg. Die Kreisverwaltung unterzieht die Antragsunterlagen einer genauen und aufwändigen Prüfung und wird auch die Einwendungen aus der Bevölkerung ausgiebig prüfen. In diesem Sinne werden wir uns auch mit externem Sachverstand verstärken. Es sollen keine Fragen offen bleiben“, so Brechtel.

Damit sich die Menschen in der Umgebung umfassend informieren und Fragen stellen können, hatte der Kreischef bereits in den vergangenen Wochen zu Informationsveranstaltungen eingeladen: Gemeinsam mit Ratsmitgliedern aus Germersheim und Lingenfeld besuchte er das US-Depot. Dort konnten sie das Lager in Augenschein nehmen und gezielt Fragen stellen. „Damals hatte am Ende der Veranstaltung kein Teilnehmer noch offene Fragen“, berichtet Brechtel. Zur detaillierten Information der Bürgerinnen und Bürger organisierte der Landrat einen Informationsabend. Unter anderem standen Mitarbeiter des TÜV, der DLA und der US-Army den Anwesenden Rede und Antwort.
Landrat Brechtel: „Dem Gedanken, auf Inhalte, Schwachpunkte und Bedenken aufmerksam zu machen und sich Gehör zu verschaffen, entspricht auch die Gründung einer Bürgerinitiative. Dieses Engagement begrüße ich sehr.“

„Dennoch sind längst nicht alle Fragen geklärt, alle Bedenken ausgeräumt“, so Brechtel, „Die Sicherheit der Menschen und der Umwelt stehen im Vordergrund. Daher können alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ihre Bedenken schriftlich äußern.“ Die Einwendungsfrist läuft noch bis 7. August 2017. Die Einwendungen müssen bei der Kreisverwaltung Germersheim schriftlich eingereicht werden und die volle Anschrift des Einwenders tragen. Bisher liegen ca. 30 Einwendungen vor. „Um alle sorgfältig zu prüfen, benötigen wir Zeit. Diese werden wir uns auch nehmen und jede noch nötige Information und jedes Fachwissen einholen. Ob der Erörterungstermin am 12. September dann noch zu halten ist, wird sich zeigen“, sagt Brechtel.