Frankenthal – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienstelle.
(Frankenthal) – Trunkenheitsfahrt und andere Straftaten
Frankenthal (Pfalz) (ots) – Aufmerksamen Zeugen ist es zu verdanken, dass am späten Dienstagabend, 01.08.2017, gegen 22:30 Uhr, ein unter Alkoholeinfluss stehender Fahrzeugführer aus dem Verkehr gezogen werden kann. Doch wie sich herausstellt, ist die Trunkenheitsfahrt nicht das einzige festgestellte Vergehen. Nach der Mitteilung über mehrere Personen, welche als Insassen eines PKW durch Frankenthal fahren, kurz nachdem sie auf offener Straße Alkohol konsumierten, kann das besagte Fahrzeug wenig später einer Kontrolle unterzogen werden. Schnell macht sich die Alkoholisierung des Fahrzeugführers bemerkbar. Ein Test ergibt einen Wert von 1,87 Promille. Doch damit nicht genug, denn im Besitz einer Fahrerlaubnis ist der Fahrer nicht. Auch der PKW gehört nicht ihm. Die Benutzung desselbigen war dem rechtmäßigen Eigentümer darüber hinaus wohl nicht bekannt. Nachdem auch noch der Beifahrer in Verdacht gerät, am Vortag das Fahrzeug wiederrechtlich und ohne erforderliche Fahrerlaubnis geführt zu haben, ist die Aufnahme der Vielzahl an bestehenden Rechtsverstöße vorerst abgeschlossen. Dem Fahrer wird zum Zwecke des Strafverfahrens auf hiesiger Dienststelle eine Blutprobe entnommen und der PKW dem Berechtigten ausgehändigt. Der Fahrer muss sich nun wegen des Tatverdachts der Trunkenheitsfahrt, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des unbefugten Gebrauchs von Kraftfahrzeug verantworten. Die Konsequenz für den Beifahrer sind ebenfalls ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines wegen unbefugten Gebrauchs von Kraftfahrzeug. Auch der Eigentümer des PKW hat ein Strafverfahren wegen des wiederholten Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu erwarten.
(Frankenthal) – Verkehrsunfallflucht
Frankenthal (Pfalz) (ots) – Der beschädigte Außenspiegel auf der Fahrerseite des PKW eines 54-jährigen Anwohners ist die Folge einer Verkehrsunfallflucht im Albrecht-Dürer-Ring. Der 54-Jährige parkt sein Fahrzeug am Sonntagnachmittag, 30.07.2017, gegen 14:00 Uhr, in Höhe der Hausnummer 25 ordnungsgemäß am Fahrbahnrand. Als er am Dienstagmorgen, 01.08.2017, gegen 10:00 Uhr, wieder an sein Fahrzeug herantritt, muss er den umgeklappten Spiegel und das auf dem Asphalt liegende dazugehörige beschädigte Spiegelglas feststellen. Der durch den unbekannten Verursacher entstandene Unfallschaden beträgt ca. 100 Euro.
Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor. In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns, Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden, notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei.