Kreis Mainz-Bingen – Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen teilt mit, dass das Land Rheinland-Pfalz die Schäden im Obstbau durch die Frostphase im April diesen Jahres als Elementarschäden anerkennt – und somit betroffenen Landwirten Finanzhilfen gewährt.
Das Antragsverfahren steht ab sofort offen. Obstbaubetriebe müssen ihre Anträge auf Finanzhilfe bis spätestens Donnerstag, 31. August 2017 bei der Dienst- und Aufsichtsdirektion (ADD) einreichen.
Die Unterlagen stehen auf der Internetseite der ADD unter dem Suchbegriff „Elementarschäden“ als Download bereit sowie unter dem Link https://add.rlp.de/de/themen/foerderungen/im-brand-und-katastrophenschutz/gewaehrung-staatlicher-finanzhilfen-elementarschaeden/.
Grundlage für die Förderung sind die Schadensmeldungen, welche die Obstbaubetriebe der ADD bereits eingereicht haben. Berücksichtigt werden können nur jene, die bis Freitag, 28. Juli vorlagen.