Bad Kreuznach – Die Justizbehörden Bad Kreuznach, nämlich das Landgericht Bad Kreuznach (einschließlich der Bewährungshilfe), das Amtsgericht Bad Kreuznach, die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach (einschließlich der Landeszentrale für Wein und Lebensmittelstrafsachen – LZWuL) und das Arbeitsgericht Mainz – auswärtige Kammern Bad Kreuznach – ziehen vom 22.09.2017 bis 24.09.2017 in das neue Justizzentrum John-F.-Kennedy Straße 17 um.
Die Postanschrift der Bewährungshilfe, die ebenfalls im neuen Gebäude untergebracht sein wird, lautet dann Dürerstraße 16. Ab dem 25.09.2017 sind die oben genannten Justizbehörden unter diesen Anschriften zu erreichen. Alle Termine finden ab dem 25.09.2017 im neuen Justizzentrum statt, der Dienstbetrieb in den Gebäuden Ringstraße 79, Hofgartenstraße 2 und Wilhelmstraße 7-11 endet am 21.09.2017.
Die Telefon- und Telefaxnummern werden umgestellt auf vierstellige Durchwahlnummern. Der aktuellen Durchwahlnummer wird für die Anschlüsse des Landgerichts die Ziffer 1, für die Anschlüsse des Amtsgerichts die Ziffer 2 und für die Anschlüsse der Staatsanwaltschaft und des Arbeitsgerichts die Ziffer 3 vorangestellt. Beispielsweise wird aus der Durchwahl des Landgerichts 708 204 die neue Durchwahlnummer 708 1204.
Fristwahrende Schriftsätze müssen noch bis einschließlich 24.09.2017 in den Nachtbriefkasten des Gebäudes Ringstraße 79, ab dem 25.09.2017 in den Nachtbriefkasten des neuen Justizzentrums John-F.-Kennedy Straße 17 eingeworfen werden.
Parkmöglichkeiten für das neue Justizzentrum sind mit dem öffentlichen Parkplatz in der George-Marshall-Straße, der über einen Fußweg durch den Bürgerpark (Entfernung ca. 200 m) an das Justizzentrum angebunden ist, vorhanden. Zwei öffentliche barrierefreie Parkplätze sind unmittelbar am Gebäude vorhanden.
Das Justizzentrum ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen (Ab dem Bahnhof Bad Kreuznach Buslinie 205, Fahrtrichtung: Ellenfeld, Haltestelle: Justizzentrum).
Am 22.09.2017 findet umzugsbedingt kein Dienstbetrieb statt, am 21.09. und am 25.09.2017 kann kein regulärer Dienstbetrieb stattfinden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es umzugsbedingt auch in den Zeiträumen vor und nach den oben genannten Daten, insbesondere in der 38. und 39. Kalenderwoche, zu Einschränkungen des Dienstbetriebs kommen wird. Hierfür bitte ich um Verständnis. Die Bearbeitung von Eilfällen ist gewährleistet.