Schifferstadt – Es besteht zwar keine generelle Leinenpflicht in Wald und Flur, der Hund muss aber kontrollierbar sein und auf Zuruf sofort kommen. Dies gilt auch im Stadtwald und hat bereits mehrfach zu Diskussionen zwischen Spaziergängern, Radfahrer und Hundehalter geführt.
Die Ordnungsbehörde der Stadtverwaltung Schifferstadt bittet deshalb darum, grundsätzlich Hunde an die Leine nehmen, wenn man nicht alleine im Wald unterwegs ist. Auf öffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen der Stadt Schifferstadt innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint ausgeführt werden. Außerhalb, d.h. nicht nur im Wald sondern auch im Feld, sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern, so die Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung. Verstöße gegen diese Bestimmungen können mit einem Bußgeld bis zu 5.000 € geahndet werden.