Wiesbaden – Die Reihenfolge der Parteien auf den Stimmzetteln ist auch bei der Bundestagswahl am 24. September 2017 nicht im ganzen Bundesgebiet gleich. Hierzu erläutert der Bundeswahlleiter, dass für jeden Wahlkreis eigene Stimmzettel gedruckt werden, weil in jedem der 299 Wahlkreise unterschiedliche Direktkandidatinnen und -kandidaten antreten. Daraus folgt, dass es 299 unterschiedliche Stimmzettel geben muss.
Inhalt und Aufbau der Stimmzettel sind in § 30 des Bundeswahlgesetzes festgelegt. Danach werden auf dem Stimmzettel in der linken Spalte – für die Wahl mit der Erststimme – die Direktkandidatinnen und -kandidaten, in der rechten Spalte – für die Wahl mit der Zweitstimme – die Landeslisten der Parteien aufgeführt. Die Reihenfolge ist zunächst nach den Parteien bestimmt, die mit Landeslisten antreten. Ihre Reihenfolge in der rechten Spalte des Stimmzettels richtet sich nach der Zahl der Zweitstimmen, die die einzelnen Parteien bei der letzten Bundestagswahl 2013 in dem jeweiligen Land erzielt haben. Die übrigen Parteien sind in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet. Somit ist die Reihenfolge der Parteien auf den Stimmzetteln innerhalb jedes einzelnen Landes einheitlich.
Bei der Bundestagswahl 2017 nimmt die CDU in dreizehn Ländern den Listenplatz 1 ein (in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Hessen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und im Saarland), in zwei Ländern steht die SPD an erster Stelle (in Hamburg und in Bremen), in Bayern ist dies die CSU.
Den Listenplatz 2 belegen in zehn Ländern die SPD (in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Brandenburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg und im Saarland), in vier Ländern DIE LINKE (in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und in Thüringen) und in zwei Ländern die CDU (in Hamburg und in Bremen).
Auf dem Listenplatz 3 stehen in neun Ländern die GRÜNEN (in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg), in vier Ländern die SPD (in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und in Thüringen), in drei Ländern DIE LINKE (in Brandenburg, Berlin und im Saarland).
Den Listenplatz 4 haben in jeweils fünf Ländern DIE LINKE (Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Hessen) sowie die AfD (Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen) inne, in vier Ländern die FDP (Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg) und in Berlin und im Saarland die GRÜNEN.
Den Listenplatz 5 belegen in sechs Ländern die AfD (in Bremen, Berlin, Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und im Saarland) in fünf Ländern die GRÜNEN (Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen), in drei Ländern die FDP (Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen) und in zwei Ländern DIE LINKE (in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz).
In der linken Spalte des Stimmzettels sind die Namen der Direktkandidatinnen und Direktkandidaten in der Reihenfolge der Landeslisten aufgeführt. Danach folgen in alphabetischer Reihenfolge die Direktkandidatinnen und -kandidaten von Parteien ohne Landeslisten und von Wählergruppen oder Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern, die für den jeweiligen Wahlkreis zugelassen wurden.
Die genaue Reihenfolge der Direktkandidatinnen und -kandidaten von Parteien als Kreiswahlvorschläge und der Landeslisten auf den Stimmzetteln in den einzelnen Ländern steht unter www.bundeswahlleiter.de zur Verfügung.
Zugelassene Wahlvorschläge erscheinen selbst dann auf dem Stimmzettel, wenn eine Partei nachträglich erklärt, sie wolle auf die Teilnahme an der Wahl verzichten.