Frankfurt am Main – Informationen und Neuigkeiten aus der Stadt und den Stadt-/Ortsteilen.
Frankfurt am Main zweigeteilt: die Bundestagswahlkreise 182 und 183 – Stadtrat Jan Schneider stellt die Wahlkreisportraits in der Reihe „frankfurt statistik aktuell“ vor
Zwei Bundestagswahlkreise, 21 Direktkandidatinnen und –kandidaten sowie 419.925 deutsche Einwohner mit Hauptwohnung: Das sind die Frankfurter Eckzahlen zur Bundestagswahl 2017 am Sonntag, 24. September. Eine nähere Betrachtung zeigt, dass die beiden Wahlkreise strukturell unterschiedlich sind.
„Noch wissen wir nicht, wie viele Personen genau am Wahlsonntag bei der Wahl zum 19. Bundestag in Frankfurt wahlberechtigt sein werden. Hinweise liefert aber die sogenannte Wahlbevölkerung, die volljährigen Deutschen mit Hauptwohnung in Frankfurt“, erklärt Stadtrat Jan Schneider und ergänzt: „Aktuell stehen die Zahlen vom Jahresende 2016 zur Verfügung. Die Zahl der Wahlberechtigten wird voraussichtlich darüber liegen.“
Im Bundestagswahlkreis 182, der sich im Nordwesten der Stadt befindet, lebt etwas weniger als die Hälfte der Wahlbevölkerung (197.946). 52,9 Prozent sind im Bundestagswahlkreis 183 und damit im Süden, Osten und Nordosten der Stadt gemeldet (221.979). „Im Wahlkreis 182 treffen die Kandidatinnen und Kandidaten eher auf jüngere Wählerinnen und Wähler als im Wahlkreis 183“, stellt Jan Schneider fest. 9,5 Prozent der Wahlbevölkerung sind im Wahlkreis 182 zwischen 18 und 24 Jahre alt, im Wahlkreis 183 liegt die Quote bei 7,9 Prozent.
Mit 38,5 Quadratmeter Wohnfläche pro Kopf steht den Menschen im Bundestagswahlkreis 183 etwas mehr Wohnfläche zur Verfügung als im Wahlkreis 182. „Hier liegt die Pro-Kopf-Wohnfläche um 2,8 Quadratmeter niedriger“, erläutert Stadtrat Schneider.
Die Besuchsquote von Kindern im Alter von bis zu fünf Jahren in Kindertageseinrichtungen liegt im Wahlkreis 182 höher als im Wahlkreis 183. Dagegen unterscheiden sich die Wahlkreise bei den Übergängen auf weiterführende Schulen nicht.
Differenzen treten wiederum beim Verdienst der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten auf. Niedrige Bruttoarbeitsentgelte werden eher im Bundestagswahlkreis 182 erzielt. 15,1 Prozent verdienen maximal 2000 Euro und 28,6 Prozent mehr als 5000 Euro. Ein solch hohes Entgelt beziehen im Wahlkreis 183 im Vergleich 33,4 Prozent und bis zu 2000 Euro 11,7 Prozent.
„An den Zahlen wird deutlich, dass die beiden Bundestagswahlkreise unserer Stadt strukturell deutliche Unterschiede aufweisen“, zieht Jan Schneider das Resümee aus den Strukturdaten.
Die Ausgaben 13 und 14/2017 der „frankfurt statistik aktuell“ stehen unter www.frankfurt.de/statistik_aktuell als kostenlose PDF-Downloads zur Verfügung.
Minimal Music zum Abschluss der Ausstellung ‚Primary Structures. Meisterwerke der Minimal Art‘
Zum Abschluss der erfolgreichen Ausstellung „Primary Structures. Meisterwerke der Minimal Art“ im MMK 2 präsentiert das international renommierte Ensemble Modern am Sonntag, 13. August, um 18 Uhr, Konzertstücke der Minimal Music. Darunter sind Titel von wegweisenden Komponisten, wie John Cage, La Monte Young, Yoko Ono und Tom Johnson vertreten. Der Eintritt zum Konzert ist frei.
Ähnlich wie Minimal Art bedeutet Minimal Music zunächst eine Reduzierung des Materials. Musik entledigte sich ab der Mitte des 20. Jahrhunderts konventioneller Strukturen: Artikulation, Rhythmus und Klangfarbenspektrum wurden stark und deutlich hörbar reduziert.
Vor allem John Cage war in den frühen 1960er-Jahren ein Idol für viele Minimal Art Künstler. Cage galt als einer der wichtigsten Komponisten seiner Generation, der wie kaum ein anderer vor allem bildende Künstler beeinflusst hat. Walter De Maria widmete dem Komponisten eine Skulptur mit dem Titel „Cage“. Das Denkmal für John Cage, das auch in der Ausstellung zu sehen ist, wird im übertragenen Sinn zur minimalistischen Klangskulptur mit den Tönen C A G E. Im MMK 2 führt das Ensemble Modern zur Finissage unter anderem Cages berühmtes Werk „4’33’’“ aus dem Jahr 1952 auf. Das Stück hat drei Sätze, die nichts anderes als die Spielanweisung „tacet“, also Schweigen, formulieren. Während der Uraufführung sorgten die unruhigen Zwischenrufe und lautstarke Empörung für den tatsächlichen Inhalt des Stücks. Ein Werk ohne Musik – in seiner reduziertesten Form – schien skandalös und undenkbar. Die nicht planbare Geräuschkulisse wird im MMK 2 unter der Anleitung vom Ensemble Modern zum Stück „4’33’“.
Das Konzertprogramm umfasst ebenso mit „Clock Piece“ (1964) von Yoko Ono ein Werk, das in seiner spielerischen Leichtigkeit dem Schweigestück von Cage einen vielleicht noch radikaleren Entwurf zur Stille und Unbestimmtheit gegenüberstellt, aus der Perspektive einer Performance-Künstlerin. Des Weiteren präsentiert das Ensemble Modern Werke des US-amerikanischen Komponisten La Monte Young, der zu den Mitbegründern der Minimal Music zählt und in den 1950er-Jahren bei den Darmstädter Ferienkursen unter anderem auf John Cage traf. Ende der 1950er-Jahre entstanden minimalistische Stücke mit lang zu spielenden und sich oft wiederholenden Tönen. Seine Anweisung „To be held for a long time“ für die beiden Töne seiner „Composition 1960 #7“ verweist auf eine radikale minimalistische Komposition.
Während andere Komponisten im Laufe der Zeit wieder expressiver komponierten, blieb Tom Johnson mit seinen „Rational Melodies“ (1982) weiterhin formalisierten Kompositions- und in Töne verwandelten Zahlenprozessen treu. Das Ensemble Modern spielt eine Auswahl der insgesamt 20 Stücke und macht das MMK 2 in einem Wandelkonzert musikalisch erfahrbar.
Rücknahme des Geländes der ehemaligen Galopprennbahn rückt näher – Dezernenten Jan Schneider und Markus Frank äußern sich zur aktuellen Situation
„Wir rechnen damit, dass wir Anfang September den Herausgabeanspruch für das Gelände der ehemaligen Rennbahn durchsetzen können“, berichtet Liegenschaftsdezernent Jan Schneider und erklärt zum weiteren Verfahren, das sich nach der aktuellen Gerichtsentscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) vom 27. Juli 2017 ergibt.
„Bei der Durchführung der Räumung gibt es einen hohen Protokollierungsaufwand. Alles muss schriftlich und auch mit Hilfe von Fotos dokumentiert werden. Das wird mehrere Stunden oder auch einen ganzen Tag dauern“, vermutet Stadtrat Jan Schneider. Der beauftragten Gerichtsvollzieherin liegen alle für die Vollstreckung erforderlichen Unterlagen vor: die vollstreckungsfähige Ausfertigung des OLG-Urteils und die Hinterlegungsbescheinigung für die Sicherheitsleistung. Die erforderliche Zustellung an die Rechtsanwälte der Gegenseite ist erfolgt und damit die Vollstreckung des Urteils vom 27. Juli 2017 formal eingeleitet. Direkt anschließend erfolgt jetzt die Zustellung an den Verein Frankfurter Rennklub (FRK) und die Terminbestimmung für den Räumungstermin.
Damit die Vollstreckung ungestört vonstattengehen kann, werden die nötigen Vorkehrungen getroffen. „Dass der Einsatz von Ordnungskräften erforderlich sein wird, wenn die Gerichtsvollzieherin ihren Auftrag ausführt und der Stadt Frankfurt am Main zu ihrem Recht verhilft, hoffen wir nicht“, sagt Stadtrat Markus Frank.
Wegen des im Gerichtsurteil zum Ausdruck gekommenen Vorwurfs der Sittenwidrigkeit wurde von der Stadt Frankfurt am Main ein Anwalt beauftragt, Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) einzulegen. „Dieser Vorwurf ist unbegründet und wird noch dazu vom Rennclub als Argument für die Anfechtung des Urteils angeführt. Dieses Bild müssen wir zurechtrücken. Die Entscheidung des OLG an sich wird von uns aber natürlich nicht in Frage gestellt oder gar angefochten, bestätigt sie doch unseren Anspruch auf Herausgabe des Geländes“, sagt Jan Schneider zum BGH-Verfahren.
Beim OLG selbst wurde zudem ein Antrag auf Tatbestandsberichtigung gestellt. Im Urteil ist irrtümlich eine Miete in Höhe von 9000 Euro jährlich statt der tatsächlich zwischen Stadt und Hippodrom GmbH vereinbarten Nettomiete in Höhe von 36.000 Euro festgestellt.
Die Aufhebung der noch gültigen Einstweiligen Verfügung gegen den Abriss der Tribüne aus der Vorinstanz wird derzeit vorbereitet und umgehend in die Wege geleitet, sobald die Stadt in Besitz gesetzt ist. Nachdem das OLG das Urteil aus der ersten Instanz bestätigt hat, gibt es keinen Grund mehr, den Abriss zu verhindern. Gleichzeitig laufen die Vorbereitungen für die Ausschreibung des Abrissauftrags.
Räumungsklagen gegen die Nutzer zweier von Dritten unrechtmäßig überlassener Wohnungen wurden eingereicht und eine einstweilige Verfügung gegen die unrechtmäßige Inbesitznahme eines Stalls beantragt. Hier hat ein ehemaliger Stallmieter, gegen den die Stadt Frankfurt bereits ein rechtskräftiges Räumungsurteil erwirkt hat, seine Pferde eingestellt. Er versucht auf diese Weise, die Vollstreckung des Räumungsurteils zu verzögern und die Rennbahn möglichst lange unrechtmäßig zu nutzen. Die Räumungsklage gegen einen noch auf der Rennbahn wohnenden Mieter ist in der zweiten Instanz anhängig, nachdem erstinstanzlich zugunsten der Stadt entschieden wurde. Mit einer Entscheidung ist im Herbst 2017 zu rechnen. Ein weiteres Räumungsverfahren ist gegen die gewerbliche Nutzung des sogenannten Quotenhauses anhängig.
„Auf dem desolaten Gelände wird künftig eine neue Nutzung stattfinden“, äußert sich Stadtrat Markus Frank zur Zukunft der ehemaligen Rennbahn. „Der Weg ist nun endlich frei für unsere Fußballakademie.“ Das Urteil habe dem Projekt des DFB in Frankfurt am Main einen kräftigen Schub gegeben. Die Stadt Frankfurt werde sich auch weiterhin für die sinnvolle Nutzung der Fläche engagieren, und hofft, „dass die Zeit der Verzögerungen durch die Pferdewettfreunde vorbei ist“, sagt der Sportdezernent.
Stadtrat Jan Schneider ergänzt: „Auch für alle auf Seiten der Stadt Beteiligten stellen die bisherigen vom FRK eingeleiteten Maßnahmen vom Bürgerentscheid, der sich gegen die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung richtete, bis hin zu den vielfältigen Gerichtsverfahren, mit denen der Stadt unrechtmäßiges Handeln nachgewiesen werden sollten und sollen, eine hohe Bewährungsprobe dar. Hoffentlich können wir uns bald wieder gemeinsam mit dem DFB auf die positive Weiterentwicklung der Stadt durch die geplante Akademie am ehemaligen Standort der Rennbahn freuen.“
Peter Feldmann eröffnet 7. Apfelweinfestival auf dem Roßmarkt – Stadt huldigt ihrem „Frankfurter Nationalgetränk“
Bis Sonntag, 20. August, bietet sich wieder allen Frankfurtern sowie den zahlreichen Gästen der Stadt die Gelegenheit, das Frankfurter Nationalgetränk gemeinsam zu genießen.
Gemeinsam mit Thomas Feda, Geschäftsführer der Tourismus+Congress GmbH Frankfurt, die das Festival veranstaltet, und Martin Heil, Vorsitzender des Verbandes der Hessischen Apfelwein- und Fruchtsaftkeltereien, hat Oberbürgermeister Peter Feldmann das Apfelweinfestival auf dem Roßmarkt eröffnet.
„In keiner anderen Stadt ist der Apfelwein so eng mit der Identität und dem Lebensgefühl der Menschen verbunden wie in Frankfurt. Apfelwein gehört zum kulturellen Erbe unserer Stadt und ist ein unschätzbarer Imageträger für Frankfurt und die Region“, sagte der Oberbürgermeister.
Auch in der nun bereits siebten Auflage des beliebten Festivals können die Besucher die hessische Apfelweinkultur in voller Vielfalt entdecken. Keltereien der Region präsentieren ihre Produkte, darunter klassische Apfelweine und Premiumprodukte wie Seccos, Rosés oder trendige Cocktails. Passend dazu werden zahlreiche regionale Köstlichkeiten angeboten.
Rebstockbad von 14. August bis 6. Oktober geschlossen
Ab kommenden Montag, 14. August, ist die Schwimmhalle sowie die Saunalandschaft des Rebstockbades wegen umfangreichen Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten geschlossen. Das Rebstockbad soll planmäßig am Samstag, 7. Oktober, zu den üblichen Zeiten, wieder geöffnet werden.
Als Alternative bieten sich besonders die Titus Thermen und das Panoramabad Bornheim an. Weitere aktuelle Informationen gibt es im Internet unter www.bbf-frankfurt.de.