Kaiserslautern – Wegen des Todesfalls am 15.07.2017 bei einem Bootsrennen auf dem Gelterswoog hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern ein Todesermittlungsverfahren geführt. Ein 32-jähriger Mann war nach dem Umkippen eines Bootes, das außer ihm mit 6 weiteren Personen besetzt war, leblos aus dem Wasser geborgen worden.
Nach der Strafprozessordnung muss die Staatsanwaltschaft ein solches Todesermittlungsverfahren immer dann führen, wenn ein Mensch auf unnatürliche Weise zu Tode kommt. Zweck des Todesermittlungsverfahrens ist es herauszufinden, ob Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden bestehen.
Diese Ermittlungen sind nunmehr abgeschlossen. Sie umfassten insbesondere die Obduktion der Leiche, die Auswertung von Handyvideos von dem Bootsrennen und die Vernehmung zahlreicher Zeugen. Nach ihrem Ergebnis bestehen keine Anhaltspunkte für Fremdverschulden. Nach dem Ergebnis der rechtsmedizinischen Obduktion ist der 32-Jährige ertrunken. Hinweise auf Verletzungen oder Erkrankungen, die mit dem Geschehen in Zusammenhang stehen könnten, fanden sich nicht. Das Bootsrennen wurde von einem Boot der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft begleitet, das sofort nach dem Kentern des Unglücksboots zur Unglücksstelle fuhr. Nachdem bemerkt wurde, dass eine Person der Bootsbesatzung fehlte, tauchte eine große Anzahl von Helfern nach dem Ertrinkenden. Auf diese Weise wurde er schließlich auch gefunden, konnte aber nur noch leblos geborgen werden. Eine Reanimation wurde versucht.
Vor Beginn des Rennens waren die Teilnehmer mehrfach aufgefordert worden, bei Bedarf Schwimmwesten zu tragen. Schwimmwesten standen in ausreichender Anzahl zur Verfügung und wurden von anderen – zumindest von einem anderen Mitglied der Bootsbesatzung des Unglücksboots – auch getragen.
Nach dem Gesamtergebnis der Ermittlungen waren die Rettungsmaßnahmen dadurch erschwert, dass sich der 32-Jährige nach dem Kentern aus unbekannten Gründen von dem Boot wegbewegte und die Sicht unter Wasser aufgrund des trüben Wassers des Gelterswoog sehr eingeschränkt war.