Kaiserslautern – Die Fritz-Walter-Schule in der Stadt Kaiserslautern wird zum Förder- und Beratungszentrum. Nach der Zustimmung des Stadtrats am 27. März 2017 hat nun auch das Bildungsministerium in Mainz den entsprechenden Antrag bewilligt und die Schule zum 1. August 2018 mit den Aufgaben als Förder- und Beratungszentrum beauftragt.
Die Schulbehörde wird nun mit den Schulen die notwendigen Schritte zur Umsetzung des pädagogischen Auftrags absprechen und den Personalbedarf festlegen. Schuldezernent Joachim Färber bedankt sich beim Ministerium für die Beauftragung.
„Das ist ein erster Schritt zum möglichen Ausbau des inklusiven Unterrichts in der Region Kaiserslautern. Es kommt jetzt darauf an, dass die Ausstattung mit dem notwendigen Personal stattfindet“,
sagte der Beigeordnete.
In dem Förder- und Beratungszentrum Kaiserslautern werden zukünftig Förderschulen mit unterschiedlichen Schwerpunkten zusammenarbeiten. Die Fritz-Walter-Schule verpflichtet sich, Inklusion im Zuständigkeitsbereich des Förder- und Beratungszentrums qualitativ weiterzuentwickeln. Durch präventive Maßnahmen soll sonderpädagogischer Förderbedarf bei Schülerinnen und Schülern vermieden beziehungsweise reduziert werden, die inklusive Unterrichtung soll gestärkt werden.
Die Fritz-Walter-Schule ist ferner erste Ansprechpartnerin für schulische Probleme und übernimmt zudem im Förderschwerpunkt Lernen Aufgaben, die auf die Reduzierung der Schülerinnen und Schüler in der Förderschule ausgerichtet sind. Zu diesen Aufgaben zählen etwa die direkte und indirekte Förderung zur Vermeidung der Verfestigung von Lernstörungen, die Beratung von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften bei der Einschulung, beim Übergang in die Sekundarstufe I sowie bei der beruflichen Bildung. Auch soll der fachliche Austausch mit Regelschulen und Förderschulen im Zuständigkeitsbereich organisiert werden. Kooperationsstrukturen mit außerschulischen Partnern sollen weiterentwickelt werden.
Im Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung übernimmt die Fritz-Walter-Schule einen Entwicklungsauftrag, der zum einen die Entwicklung eines Beratungs- und Unterstützungsangebots beinhaltet, das sich an Schülerinnen und Schüler, Eltern und Schulen richtet. Das Ziel: Die Vermeidung beziehungsweise Reduzierung von Verhaltensschwierigkeiten. Zum anderen beinhaltet er die Entwicklung eines pädagogischen Konzepts zum inklusiven Unterricht von Schülerinnen und Schülern.