Lambrecht: Erweiterung des „Sanierungsgebiet II – Historischer Stadtkern“ beschlossen

Der Plan mit dem eingezeichneten Sanierungsgebiet II (Quelle: Stadt Lambrecht/Planungsbüro Hubert L. Deubert)
Der Plan mit dem eingezeichneten Sanierungsgebiet II (Quelle: Stadt Lambrecht/Planungsbüro Hubert L. Deubert)

Lambrecht – In der Stadtratsitzung am Dienstag, 15.08.17, stand unter Punkt 1 die „Änderung der Abgrenzung des Sanierungsgebiets“ auf der Tagesordnung.

Der Stadtrat der Stadt Lambrecht hatte in seiner Sitzung am 10.12.13 beschlossen, gemäß §141 BaGB vorbereitende Untersuchungen im Bereich des historischen Ortskerns einzuleiten. Der Beschluss wurde am 17.04.14 im Veröffentlichungsblatt bekannt gegeben.

Da im Sanierungsgebiet keine PKW im öffentlichen Raum parken dürfen, gibt es ein massives Parkplatz. Es fehlen ca. 200 Stellplätze. Deshalb wurden Ausgleichsflächen gesucht. Im Gespräch sind Flächen in der Färberstraße und der westlichen Wiesenstraße (Marxgelände), wo die betroffenen Anwohner ihre Fahrzeuge parken.

Hier sollen Parkplätze entstehen. Die Modalitäten sind jedoch nicht geklärt (Foto: Reinhard Schnell)
Hier sollen Parkplätze entstehen. Die Modalitäten sind jedoch nicht geklärt (Foto: Reinhard Schnell)

In der heutigen Stadtratsitzung wurde jedoch bekannt, dass die Flächen in der Färberstraße bereits verkauft sind und dass die Firma Marx für ihr Gelände in der Wiesenstraße einen für Stadt Lambrecht zu hohen Preis verlangt, so Stadträtin Irmgard Karrer.

Um sich die „Chance“ nicht zu verbauen, wurde jedoch für die Erweiterung des Sanierungsgebiet gestimmt. Da einige Stadtratmitglieder in dem Sanierungsgebiet wohnen, stimmten nur die anderen anwesenden Mitglieder (7 dafür – 3 dagegen).

Der Plan mit dem eingezeichneten Sanierungsgebiet II (Quelle: Stadt Lambrecht/Planungsbüro Hubert L. Deubert)
Der Plan mit dem eingezeichneten Sanierungsgebiet II (Quelle: Stadt Lambrecht/Planungsbüro Hubert L. Deubert)

Die Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht wird im nächsten Schritt angewiesen, die weiteren Planungen zur Erweiterung einzuleiten. Auf die Frage, wo die Anwohner ihre Autos parken, wurde nicht abschließend eingegangen.

Gemäß §142 Abs. 3 BauGB wird die Durchführungsfrist der Stadtkernsanierung auf 15 Jahre festgelegt.