Mannheim – Die Wählerverzeichnisse für die Bundestagswahl wurden in ganz Deutschland nach den Meldeverhältnissen am 13. August 2017 erstellt. Wer erst danach nach Mannheim zugezogen ist, bleibt grundsätzlich im Wählerverzeichnis der bisherigen Wohngemeinde und kann dort wählen oder Briefwahl beantragen. Bis 3. September 2017 (spätester Eingang beim Wahlbüro) kann auch die Eintragung ins Mannheimer Wählerverzeichnis beantragt werden.
Für diesen Antrag ist aber die Schriftform vorgeschrieben. Antragsformulare gibt es beim Wahlbüro und bei den Bürgerdiensten oder im Internet (www.mannheim.de/wahlen). Wer nach dem 13. August 2017 innerhalb Mannheims umzieht, bleibt für das bisherige Wahlgebäude eingetragen. Auch hier besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Das Wahlbüro gibt gerne weitere Informationen dazu.
Die Briefwahl ist bereits angelaufen
Viele Mannheimerinnen und Mannheimer, die am Wahltag nicht in ihr Wahllokal gehen können, haben bereits Briefwahl beantragt. Der Antrag dafür ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung schon vorgedruckt. Einfach ausfüllen, unterschreiben, frankieren und ans Wahlbüro schicken. Dort werden in der Regel noch am Eingangstag die Unterlagen erstellt und wieder versandt, auch zum Beispiel an eine auswärtige Urlaubsadresse. Anträge können auch per Fax 0621/293-9590 ans Wahlbüro geschickt werden. Noch bequemer geht es nur mit dem Online-Briefwahlantrag auf www.mannheim.de/wahlen oder mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Eine telefonische Antragstellung ist gesetzlich ausgeschlossen. Wer persönlich ins Wahlbüro nach E 5 kommt und den Ausweis oder Pass vorlegt, kann dort direkt wählen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros bitten um Beachtung der Beschilderung am und im Rathaus.
Briefwahlunterlagen dürfen den Wahlberechtigten nur persönlich ausgehändigt oder zugestellt werden. Eine Ausnahme ist nur zulässig, wenn eine schriftliche Abholvollmacht – getrennt für jeden der bis zu vier Empfänger – vorgelegt wird. Dies gilt auch für engste Angehörige. Auch diese Abholvollmacht ist in der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt.
Die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl bestehen aus dem persönlichen Wahlschein, der die Berechtigung zur Briefwahl dokumentiert, dem Stimmzettel mit dem blauen Stimmzettelumschlag für die Stimmabgabe und dem roten Wahlbriefumschlag für die Rücksendung. Das Verfahren ist ganz einfach und in einer beigefügten übersichtlichen und leicht verständlichen Anleitung genau beschrieben.
Die Stimmzettel wurden oben rechts wieder mit einer Lochung versehen, damit blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte eine Stimmzettelschablone anlegen können.
Das Wahlbüro im Rathaus E 5 ist für Bürgerinnen und Bürger da
Das Wahlbüro hilft gerne bei allen Fragen zur Bundestagswahl: Telefon 0621/293-9566, Fax 293-9590, E-Mail wahlbuero@mannheim.de, Informationen im Internet unter www.mannheim.de/wahlen.
Die Öffnungszeiten: ab 21. August 2017 montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr, donnerstags bis 20 Uhr, in der Woche vor der Wahl montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr, donnerstags bis 20 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung. Die Postanschrift lautet: Stadt Mannheim – Wahlbüro, Rathaus E 5, 68119 Mannheim.