Mainz – Die „Schützengesellschaft zu Mainz“ beabsichtigt ihr Vereinsgebäude in unmittelbarer Nachbarschaft neu zu errichten und die bisherigen Anlagen niederzulegen. Für die neue Anlage wird nur ein Teil der bisherigen Flächen benötigt. Die verbleibenden Grundstücksteile stehen damit für eine weitere städtebauliche Entwicklung zur Verfügung.
Aufgrund der zentralen Lage inmitten des Stadtteils Hartenberg/Münchfeld – umgeben von Wohnquartieren, der guten Erschließung und dem großzügigen Grünzug entlang der Bezirkssportanlage – bietet sich diese Fläche für eine wohnbauliche Entwicklung an. In Anbetracht der aktuellen Wohnraumsituation in Mainz und der anhaltenden starken Nachfrage nach Mietwohnungen, soll im Geltungsbereich eine Wohnbebauung mit Geschosswohnungsbau ermöglicht werden. Hierzu wurde ein städtebauliches Gesamtkonzept entwickelt, in dem auf dieser innerstädtischen und bereits verkehrlich erschlossenen Fläche eine Wohnnutzung vorgesehen ist. Die Wohnnutzung wird sich mit ihren städtebaulichen Gebäudestrukturen an die Umgebungsbebauung anpassen.
Mit dem Bebauungsplan „Schützenhaus Fort Gonsenheim (H 98)“ und der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuerrichtung des Schützenhauses und die Entwicklung einer Wohnnutzung auf den Flächen des bisherigen Schützengeländes geschaffen werden.
Auf Grundlage dieser Planungsgrundsätze und zur Umsetzung der beschriebenen Planungsziele hat der Stadtrat der Stadt Mainz am 28.06.2017 zugestimmt, die gesetzlich vorgesehene frühzei-tige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) durchzuführen. Dieser Verfahrensschritt dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, soweit solche für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Diese werden von Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes erläutert. Im Anschluss wird den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet statt am:
Mittwoch, 30.08.2017, um 18 Uhr
„Großer Saal der Gaststätte Schützenhaus“
Schützengesellschaft zu Mainz 1862 e.V.
Am Fort Gonsenheim 90, 55122 Mainz
Im Nachgang zur Veranstaltung am 30.08.2017 können seitens der Bürgerinnen und Bürger bis einschließlich 15.09.2017 noch Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Die Entwürfe der Bauleitpläne und ihre Begründung stehen in diesem Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Mainz zur Verfügung.