Hessen: Neues Auswahlverfahren für Polizeibewerber vorgestellt

Archivbild: Über 870 PolizeikommissarsanwärterInnen wurden auf dem Hessentag 2017 in Rüsselsheim feierlich vereidigt. (Foto: Staatskanzlei / Sabrina Feige)
Archivbild: Über 870 PolizeikommissarsanwärterInnen wurden auf dem Hessentag 2017 in Rüsselsheim feierlich vereidigt. (Foto: Staatskanzlei / Sabrina Feige)

Wiesbaden – Der Hessische Innenminister Peter Beuth hat im Innenausschuss des Landtags das neue Eignungsauswahlverfahren der Polizeiakademie Hessen (HPA) vorgestellt. Vorbehaltlich einer aktuell laufenden Bewertung durch eine unabhängige Beratungsgesellschaft, werden zusätzliche Prüfschritte im Hinblick auf die charakterliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für den gehobenen Polizeivollzugsdienst eingeführt. Das Innenministerium hatte die Überprüfung der bisherigen Kriterien nach einem Vorfall in der Wiesbadener Innenstadt angeordnet, bei dem – nach derzeitigen Erkenntnissen – ein Polizeianwärter involviert gewesen sein soll (s. Hintergrund).

„Die große Mehrheit der jungen Frauen und Männer, die sich bei der Polizei bewerben, sind geeignete Bewerberinnen und Bewerber. Sie haben sich nichts zu Schulden kommen lassen und sind gesetzestreue Mitbürger, die sich für ihre Mitmenschen einsetzen wollen. Es geht bei dem neuen Verfahren keineswegs darum, potentielle Anwärter unter Generalverdacht zu stellen“, erläuterte der Innenminister. Die Überprüfung des bisherigen Auswahlverfahrens habe gezeigt, dass weitere Prüfschritte vonnöten seien, damit Bewerberinnen und Bewerber tatsächlich als Anwärter eingestellt werden könnten.

„Das neue Verfahren wird zusätzliche Instanzen enthalten, um Fehler zu minimieren und behördlich bekannte Vorerkenntnisse noch sorgfältiger in den Bewertungsprozess einfließen zu lassen. Wir wollen damit sicherstellen, dass eine Einstellung nur dann erfolgt, wenn auch alle Voraussetzungen vollumfänglich erfüllt sind. Der Polizeiberuf stellt aufgrund der umfangreichen Aufgabenstellungen besondere Anforderungen an unsere Nachwuchskräfte. Wir werden deshalb noch strengere formale Maßstäbe bei der Personalgewinnung anlegen“, sagte Peter Beuth.

Neues Stufenkonzept prüft Einzelfälle noch gründlicher

Die Verhinderung sowie die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gehören zu den Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes. Um Verstöße aus der Vergangenheit der potentiellen Anwärter im Auswahlverfahren festzustellen, wurden bereits die polizeilichen Informationssysteme durch die HPA im Hinblick auf Erkenntnisse überprüft sowie das Bundeszentralregister (BZR) abgefragt. Zudem erfolgte eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das Hessische Landeskriminalamt. Künftig soll darüber hinaus die Rechtsgrundlage geschaffen werden, um das Nachrichtendienstliche Informationssystem (NADIS) abzufragen.

Sollten entsprechende Eintragungen, wie zum Beispiel im Polizeilichen Auskunftssystem POLAS vorliegen, wird die HPA nach einem Stufenkonzept alle Erkenntnisse individuell prüfen. Dies soll zunächst durch eine Prüfstelle, die unmittelbar der Behördenleitung unterstellt sein wird, geschehen. Noch bevor ein Bewerber das tatsächliche Eignungsauswahlverfahren, bei dem sportliche und geistige Leistungsfähigkeit getestet werden, durchläuft, wird in einer ersten Fallkonferenz entschieden, ob der Bewerber trotz sogenannter Vorerkenntnisse, für das weitere Verfahren zugelassen werden kann oder nicht.

Fallkonferenzen und Auswahlausschuss entscheiden über charakterliche Eignung

Das Expertengremium setzt sich zusammen aus der Behördenleitung der HPA, erfahrenen Bewertern und Prüfern, einem Psychologen sowie Mitgliedern des Hauptpersonalrats der Polizei, dem Gleichstellungsbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung. Nach bestandener Prüfung im Eignungsauswahlverfahren werden eine zweite Fallkonferenz und anschließend ein sechsköpfiger Auswahlausschuss als weitere Instanzen die Überprüfung abschließen.

Der Innenminister betonte, dass polizeiliche Erkenntnisse alleine nicht zu einem pauschalen Ausschluss vom Auswahlverfahren führten. „Ein POLAS-Eintrag allein ist kein Ausschlusskriterium im Gegensatz zu einer rechtskräftigen Verurteilung oder einer Eintragung im Bundeszentralregister. Gerade weil die polizeilichen Systeme Informationen unabhängig vom Verfahrensausgang beinhalten, müssen sie von Experten gründlich bewertet werden. Bei der Polizei werden keine Straftäter eingestellt, es geht darum Jugendsünden und Verfehlungen der Vergangenheit nüchtern und fair zu bewerten. Das werden wir mit dem neuen Verfahren sicherstellen.“

Auch aktuelle Anwärter wurden einer weiteren Prüfung unterzogen

Der Fall eines 23-jährigen Polizeianwärters hatte gezeigt, dass es bei den bisherigen Einzelfallprüfungen der Bewerber zu Fehlern gekommen war, denn eine Einstellung in den Polizeidienst hätte bei den bereits geltenden Kriterien nicht erfolgen dürfen. Das Innenministerium hatte daraufhin unmittelbar Sofortmaßnahmen eingeleitet, die für den aktuellen Einstellungsjahrgang am 4. September 2017 umgesetzt wurden. Alle Bewerber wurden einer zweiten Überprüfung in den polizeilichen Informationssystemen unterzogen, um Fehler bei der ersten Sichtung auszuschließen. Bewerber, zu denen polizeiliche Erkenntnisse vorlagen, die aber dennoch eine positive Prognose im Zuge der Einzelfallprüfung erhielten, wurden im Anschluss durch die Behördenleitung der HPA sowie durch die Personalabteilung des Innenministeriums überprüft.

Hintergrund

Am 11. Juni 2017 kam es zu einer tödlichen Messerstecherei in der Wiesbadener Innenstadt. Nach bisherigen Erkenntnissen soll ein Polizeianwärter zumindest am Rande beteiligt gewesen sein. Darüber hinaus ergaben die Ermittlungen, dass der 23-Jährige, der sein Studium an der HPA zum Februar diesen Jahres aufgenommen hatte, unter anderem wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzungsdelikten im polizeilichen Auskunftssystem POLAS hinterlegt war. Die HPA hatte ihm daraufhin mit sofortiger Wirkung die Führung der Dienstgeschäfte und das Betreten der Liegenschaft verboten.