Rheinhessen (ots) – Während für die meisten Berufstätigen die Arbeitswoche am Montagmorgen beginnt, beenden die Brummifahrer bereits mit Ende des Sonntagsfahrverbots um 22 Uhr ihr freies Wochenende.
Die Beamtinnen und Beamten der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim führen dann regelmäßig sogenannte Abfahrtskontrollen auf Parkplätzen an der A 61 durch, bei denen die Verkehrstüchtigkeit der Fahrer im Vordergrund steht. Bei solchen Kontrollen wurden am Sonntag zwölf Lkw-Fahrer überprüft.
Das Ergebnis war bemerkenswert; gleich sechs Fahrern musste die Abfahrt wegen Trunkenheit untersagt und der Lkw-Schlüssel bis zur Ausnüchterung einbehalten werden. Zwei der Berufskraftfahrer waren bei Werten von 2,0 Promille und mehr regelrecht volltrunken. Bei ihnen sorgte nun die Polizei dafür, dass das Brummen der Motoren erst nach dem mutmaßlichen Brummen der Schädel einsetzen darf.