Darmstadt – Auf Südhessens Straßen sind so viele Busse unterwegs wie nie: Fernbusse, Reisebusse, Regionalbusse. Auch wenn sie verschiedene Ziele haben, ist ihnen doch eines gemeinsam: Ihre Fahrer müssen Lenk- und Ruhezeiten einhalten. Dies wird unter anderem vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt kontrolliert.
Das RP Darmstadt führt gemeinsam mit der Hessischen Polizei auf den Autobahnen im Regierungsbezirk Kontrollen durch. Hierbei schauen sich die RP-Arbeitsschützer die digitalen Fahrerkarten genau an, auf denen die Lenkzeiten der Busfahrer festgehalten sind. Außerdem kontrolliert das RP bei den Unternehmen regelmäßig die Unterlagen der Busfahrer. Das RP trägt damit maßgeblich zur Sicherheit der Passagiere und des Busverkehrs im Regierungsbezirk bei.
Nach den EU-weit geltenden Vorschriften müssen Busfahrer nach spätestens viereinhalb Stunden Lenkzeit eine Pause von 45 Minuten einlegen. Täglich sind in der Regel 9 Fahrstunden erlaubt (zuzüglich der Pause). Es muss zudem grundsätzlich pro Tag eine Mindestruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden. Bei langen Busreisen sind somit mindestens zwei Fahrer erforderlich, die sich abwechseln. Nach einer entsprechend langen Etappe kann aber auch ein ausgeruhter Fahrer zusteigen und übernehmen.
Weitere Informationen zum Thema gibt es auf der Website des RP unter dem Stichwort „Fahrpersonal“. Auskunft bei Fragen geben die Arbeitsschutzexperten des RP Darmstadt an den drei Hauptstandorten der Behörde in Darmstadt (06151/12-4001), Frankfurt (069/2714-0) und Wiesbaden (0611/3309-2545).