Heidelberg – Informationen und Neuigkeiten aus der Stadt und den Stadt-/Ortsteilen.


Bundestagswahl: Alle Wahlgebäude in Heidelberg – Die meisten Wahllokale sind barrierefrei

Für die Bundestagswahl am Sonntag, 24. September 2017, gibt es in Heidelberg insgesamt 95 Wahlbezirke, deren Wahllokale in 27 öffentlichen Gebäuden untergebracht sind. Der Großteil der Wahllokale ist auch für Menschen mit Behinderungen und mit Mobilitätsbeeinträchtigungen ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich (in der Liste unten als „rollstuhlgerecht“ gekennzeichnet). Menschen, die in einem der rollstuhlgerechten Wahlräume wählen möchten, ohne dort wahlberechtigt zu sein, müssen allerdings vorher einen Wahlschein beim Bürgeramt beantragen. Mit dem Wahlschein können sie dann in jedem beliebigen Wahllokal wählen.

Die Wahlgebäude im Stadtgebiet Heidelberg:

  • Schlierbach Grundschule, Sporthalle (Aufzug mit Bedienpersonal), Schlierbacher Landstraße 23, rollstuhlgerecht
  • Rathaus, Marktplatz 10, rollstuhlgerecht
  • Hölderlin-Gymnasium, Friedrich-Ebert-Anlage 43, rollstuhlgerecht
  • Volkshochschule Heidelberg, Bergheimer Straße 76, rollstuhlgerecht
  • Landhausschule, Landhausstraße 20, nicht rollstuhlgerecht
  • Willy-Hellpach-Schule, Römerstraße 77, rollstuhlgerecht
  • Englisches Institut, Rheinstraße 14, rollstuhlgerecht
  • Eichendorffschule, Mehrzweckhalle, Heidelberger Straße 50-52, rollstuhlgerecht
  • Internationale Gesamtschule Heidelberg, Primarstufe, Baden-Badener Straße 14, rollstuhlgerecht
  • Kurpfalzschule (Aufzug mit Bedienpersonal), Schäfergasse 18, rollstuhlgerecht
  • Marie-Marcks-Schule, Königsberger Straße 2a, rollstuhlgerecht
  • Geschwister-Scholl-Schule, Königsberger Straße 2, rollstuhlgerecht
  • Albert-Schweitzer-Schule, Schwanenweg 3, rollstuhlgerecht
  • Fröbelschule, Turnhalle, Mannheimer Straße 217 (Eingang Wundtstraße), rollstuhlgerecht
  • Johannes-Gutenberg-Schule, Pausenhalle, Wieblinger Weg 24/7, rollstuhlgerecht
  • Heiligenbergschule, Pavillons, Berliner Straße 100, rollstuhlgerecht
  • Tiefburgschule, Pausenhalle, Kriegsstraße 14, rollstuhlgerecht
  • Tiefburgschule, Turnhalle (Aufzug mit Bedienpersonal), An der Tiefburg, rollstuhlgerecht
  • Bürgeramt Handschuhsheim, Dossenheimer Landstraße 13, rollstuhlgerecht
  • Bürgeramt Neuenheim, Rahmengasse 21, rollstuhlgerecht
  • Johannes-Kepler-Realschule, Mönchhofstraße 24, nicht rollstuhlgerecht
  • Bunsen-Gymnasium (Aufzug mit Bedienpersonal), Humboldtstraße 23, rollstuhlgerecht
  • Waldparkschule, Am Waldrand 21, nicht rollstuhlgerecht
  • Grundschule Emmertsgrund, Forum 1, rollstuhlgerecht
  • Neckarschule, Peterstaler Straße 15, nicht rollstuhlgerecht
  • Steinbachhalle, Aula, Am Fürstenweiher 40, rollstuhlgerecht
  • Bürgerbegegnungsstätte Ziegelhausen/Peterstal, Wilhelmsfelder Straße 107, rollstuhlgerecht
  • Städtische Kindertagesstätte, Turnraum, Schwetzinger Terrasse, Langer Anger 27, rollstuhlgerecht

„Gaffer behindern massiv die Arbeit der Rettungskräfte und gefährden Menschenleben“ -Aufruf der Feuerwehr Heidelberg, das Filmen und Fotografieren bei Rettungseinsätzen zu unterlassen

Im Notfall zählt im Kampf um Leben und Tod jede Sekunde: Die Einsatzkräfte müssen vor Ort ihre volle Konzentration und Kraft aufwenden, um verunglückte Personen bei Unfällen, Bränden oder anderen Unglücken zu retten und zu versorgen. Dabei werden allerdings auch die Rettungskräfte in Heidelberg immer wieder von Schaulustigen in ihrer Arbeit behindert. Kürzlich musste die Feuerwehr Heidelberg bei einem Verkehrsunfall am 4. August 2017 selbst erleben, wie ausgeprägt die Sensationsgier Unbeteiligter sein kann, als sie eine verletzte junge Frau aus ihrem Auto retten musste.

„Unverantwortlich und respektlos gegenüber den Betroffenen“

„Zahlreiche Menschen filmten und fotografierten die Rettungsarbeiten sowie das Opfer bei der Rettung. Die Sensationsgier war dabei so groß, dass wir eine mobile Sichtschutzwand zum Schutz der verletzten Fahrerin aufbauen mussten“, sagt Holger Schlechter, stellvertretender Leiter der Feuerwehr Heidelberg, und betont: „Gaffer behindern massiv die Arbeit der Rettungskräfte und gefährden dadurch Menschenleben. Zudem setzen sie sich über die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen hinweg, die zum Teil schwer oder gar lebensgefährlich verletzt sind. Das ist unverantwortlich und völlig respektlos gegenüber den Betroffenen.“

Bisher beschränkte sich das Fotografieren mehr auf die Einsatzkräfte der Feuerwehr selbst. Mit dem gezielten Filmen der verunfallten Frau wurde in Heidelberg nun aber eine Grenze überschritten. „Wir appellieren an alle, das Filmen und Fotografieren von Rettungseinsätzen sowie betroffenen Personen zu unterlassen sowie die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zu behindern. Das gilt bereits auch bei der Anfahrt der Rettungskräfte zum Einsatzort, bei der Verkehrsteilnehmer immer wieder durch Unachtsamkeit oder Rücksichtslosigkeit die Fahrspuren versperren. Denken Sie bitte immer an das Bilden einer Rettungsgasse, die uns ein schnelles Erreichen der Einsatzstelle ermöglicht“, so Holger Schlechter weiter.

Getrennt davon ist die Unterstützung für die Rettungskräfte durch Ersthelfer und Zeugen zu betrachten: Selbstverständlich sollten sich Menschen bis zum Eintreffen der Rettungskräfte am Unfallort weiterhin als Ersthelfer um Verletzte und andere Betroffene kümmern sowie diese erstversorgen. Auch Zeugen sind weiterhin aufgerufen, ihre Beobachtungen mitzuteilen. Die Feuerwehr Heidelberg dankt in diesem Zusammenhang ausdrücklich Ersthelfern und Zeugen für ihr wichtiges Engagement.