Mörlheim: Gewaltverbrechen an 86-jähriger Frau im Mai 2016 – Anklage gegen weitere Person wegen Raubmords erhoben

Mörlheim – Die Staatsanwaltschaft Landau hat gegen den 24-jährigen rumänischen Staatsangehörigen, der im Mai 2017 aufgrund eines Europäischen Haftbefehls in Ungarn festgenommen worden war, Anklage wegen gemeinschaftlichen Mordes und Raubes mit Todesfolge zum Schwurgericht des Landgerichts Landau erhoben.

Sie sieht bei dem Angeschuldigten die Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke und der Absicht zur Ermöglichung einer anderen Straftat (hier eines Raubes) als verwirklicht an.

Dem Mann wird in der Anklage zur Last gelegt, sich in der Nacht vom 18. auf den 19. Mai 2016 gemeinsam mit den beiden am 23. Februar 2017 wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten 25 und 30 Jahre alten rumänischen Staatsangehörigen mit List und Gewalt Zutritt zu dem Anwesen der 86-jährigen Frau verschafft, ihr Schmuck und Bargeld im Wert von ca. 300 Euro geraubt und sie durch Schläge und Tritte so schwer verletzt zu haben, dass sie später daran verstarb. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Täter erkannten, dass ihre Schläge und Tritte zum Tod der Frau führen könnten und dass sie dies billigend in Kauf genommen haben.

Nach weiteren Ermittlungen, die nach der Verurteilung der beiden Mittäter im Februar aufgrund von neuen Ermittlungsansätzen durchgeführt wurden, geht die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage gegen den 24-jährigen Angeschuldigten davon aus, dass sich die Täter Zugang zu dem Haus verschafften, indem sie den achtjährigen Sohn des bereits verurteilten 25-jährigen Mannes dazu veranlassten, vor dem Fenster der Frau laut um Hilfe zu bitten, während sie sich außer Sichtweite verborgen hielten. Als die Frau aus Hilfsbereitschaft das Fenster öffnete, sollen die drei Männer unvermittelt aus ihrem Versteck gekommen sein und sich durch das Fenster gewaltsam Zutritt verschafft haben. Dagegen besteht gegen die Frau des 25-Jährigen weiterhin kein hinreichender Tatverdacht, bei dem Raubmord am Tatort dabei gewesen zu sein.

Der 24-jährige Angeschuldigte wird durch die Aussage der beiden bereits verurteilten Männer und eine am Tatort gesicherte DNA-Spur schwer belastet. Er hat bislang von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

Das Landgericht Landau hat nun über die Eröffnung des Hautverfahrens gegen den Angeschuldigten, der sich weiterhin in Untersuchungshaft befindet, zu entscheiden.

Hintergrundinformation zur Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag:

Grundsätzlich fällt die Tötung eines Menschen unter den Straftatbestand des Totschlags (§ 212 des Strafgesetzbuches). Diese Vorschrift sieht einen Strafrahmen von fünf bis fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe vor. Liegen besondere zusätzliche Merkmale vor, wird die Tat als Mord (§ 211 des Strafgesetzbuches) eingeordnet. Die Mordmerkmale sind ausdrücklich im Gesetz festgelegt und lauten

  • Mordlust
  • Befriedigung des Geschlechtstriebs
  • Habgier
  • Niedrige Beweggründe
  • Heimtücke
  • Grausamkeit
  • Gemeingefährliche Mittel
  • Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat

Das Strafgesetzbuch sieht für Mord die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe vor. Die Strafe für Raub mit Todesfolge liegt nach § 251 des Strafgesetzbuchs bei lebenslanger Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren.

Bezugsmeldung

Urteil