Schwetzingen: Änderung im Waffengesetz schafft befristete Amnestieregelung

Nicht eingetragene Waffen können straffrei bei Polizei und bei der Waffenbehörde im Ordnungsamt abgegeben werden

Schwetzingen – Schwetzinger Bürger/innen, die im unerlaubten Besitz von Waffen oder Munition sind, können diese bis zum 1. Juli 2018 bei der Waffenbehörde im Schwetzinger Ordnungsamt oder einer Polizeidienststelle abgeben, ohne mit einem Straf- oder Bußgeldverfahren rechnen zu müssen.

Möglich wurde diese Amnestieregelung durch die am 6. Juli in Kraft getretene Änderung im Waffengesetz. Das bedeutet, wer eine zum Stichtag 6. Juli 2017 unerlaubt besessene Waffe oder Munition bis zum 1. Juli 2018 bei den genannten Stellen abgibt, wird aufgrund dieser Gesetzänderung nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens (auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständige Behörde oder Polizeidienststelle) oder wegen unerlaubten Verbringens bestraft.

Die Waffen dürfen nur nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit befördert werden und müssen bei der Abgabe vollständig entladen sein.

Weitere Informationen erteilt Nadja Tschan von der Waffenbehörde im Ordnungsamt der Stadt Schwetzingen unter Tel. 06202/ 87-237 oder per E-Mail: nadja.tschan@schwetzingen.de.