Landau: 26.08.2017, 12:53 Uhr (ots) – Bei der Rettungsleitstelle ging gegen 12.40 Uhr ein Notruf ein, bei dem eine Person um Hilfe rief. Das Gespräch brach ab und konnte nicht wieder hergestellt werden.
Da eine Notlage anzunehmen war, wurde die Polizei mit der Ermittlung des Anschlussinhabers beauftragt. Die Handynummer konnte einer 26 jährigen Landauerin zugeordnet werden. An ihrer Wohnanschrift war sie jedoch durch die Funkstreife nicht anzutreffen.
Durch weitere Ermittlungen konnte deren 32- jährigen Freund ermittelt und telefonisch Kontaktiert werden. Dieser gab an sich zusammen mit seiner Freundin in einer Stadt in Nordrhein-Westfalen aufzuhalten. Den Notruf habe man nicht abgesetzt. Das in Frage kommende Handy sei mit Sim-Karte an eine unbekannte Person verkauft worden.
Um alle denkbaren Szenarien auszuschließen wurde durch eine Funkstreife die Wohnanschrift des 32-jährigen in Landau aufgesucht. Dort wurde in Erfahrung gebracht, dass auch eine Nachbarin einen Hilferuf aus der Wohnung des 32-jährigen gehört hatte. Als auf Klopfen nicht geöffnet wurde, musste die Wohnung vor dem Hintergrund einer möglichen Gefahrenlage durch den Schlüsseldienst geöffnet werden.
Zur Überraschung der Streifenbeamten befand sich das angeblich in NRW befindliche Pärchen bei bester Gesundheit und im Besitz des angeblich verkauften Handys in der Landauer Wohnung.
Fadenscheinig wurde vorgebracht, den Notruf versehentlich abgesetzt zu haben. Auf die Beiden kommt jetzt, neben einer saftigen Rechnung für den Polizeieinsatz und den Schlüsseldienst, noch eine Strafanzeige wegen Missbrauchs von Notrufen zu.