Frankenthal – Die Anmeldungen zur Schulaufnahme für Kinder, die in der Zeit zwischen dem 1. September 2011 und dem 31. August 2012 geboren sind, finden in der Zeit vom 28. August bis 8. September 2017 statt.
Die Sorgeberechtigten werden gebeten, ihr Kind zur Anmeldung mitzubringen. Es hat an diesem Tag die Möglichkeit, einen ersten Kontakt zu der Schule zu bekommen.
Die Schulen teilen den Sorgeberechtigten in einem persönlichen Schreiben mit, zu welchem genauen Termin sie ihr Kind anmelden können. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und sofern ein Kindergarten besucht wird, eine Bescheinigung des Kindergartens vorzulegen. Die Eltern unterrichten die Schulleiterin oder den Schulleiter über eine offensichtliche oder vermutete Beeinträchtigung des Kindes (§ 1 der Schulordnung für Grundschulen).
Für alle Kinder, die keinen Kindergarten besuchen, findet ein 30 Minuten dauerndes Verfahren zur Feststellung von eventuellem Sprachförderbedarf statt.
Sollten Sorgeberechtigte keine Benachrichtigung bis zum 28.08.2017 erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Grundschule oder der Stadtverwaltung Frankenthal, Bereich Schulen, Kultur und Sport unter der Telefonnummer: 89-595, in Verbindung.
Die Anmeldung noch nicht schulpflichtiger Kinder (Kann-Kinder), die zwischen dem 1. September 2012 und dem 31. Dezember 2012 geboren sind, ist in der zweiten Februarhälfte 2017 möglich.