Landkreis Germersheim (ots) – Eine Beanstandungsquote von über 90 Prozent ergab eine Abfalltransportkontrolle im Landkreis Germersheim.
Unter Federführung des Schwerverkehrskontrolltrupps und unter Beteiligung weiterer Kontroll- bzw. Unterstützungskräfte der Polizeidirektionen Neustadt, Ludwigshafen und Landau, des Landeskriminalamts sowie der SAM (Sonderabfall- Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH) und des Zolls wurde die 3. planmäßige Schwerverkehrskontrolle mit Hauptaugenmerk „Abfalltransporte“ durchgeführt.
An drei unterschiedlichen Örtlichkeiten wurde kontrolliert, erstens im Lustadter Gewerbegebiet (Waldstraße), danach in Hördt (Kirchstraße) und zum Schluss in Leimersheim auf der B 9 (Höhe Parkplatz Rheinaue).
Insgesamt wurden 12 Abfalltransportfahrzeuge von den speziell geschulten Kontrollkräften inspiziert. 11 davon wurden beanstandet, drei davon durften nicht mehr weiterfahren bis die Ladung ordnungsgemäß gesichert war bzw. in einem Fall war der Grund für die Untersagung der Weiterfahrt ein Defekt an der Bremse.
4 Strafanzeigen wurden erstattet, 3 wegen Umweltstraftaten (3 x § 326 StGB -Umgang mit gefährlichen Abfällen-) und 1 Mal wegen Verstoßes gegen § 268 StGB – Fälschung technischer Aufzeichnungen). Es kam weiter zu 5 Ordnungswidrigkeitenanzeigen, 6 Abfallberichte wurden an die SAM gesteuert, 6 Anzeigen an das Gewerbeaufsichtsamt (u.a. Lenk- und Ruhezeitverstöße) abgegeben. Weiterhin kam es zu 1 Verwarnung und 8 Mängelberichten.
Nicht schlecht staunten die Beamten in Hördt, als sie die Hecktüren eines Sprinters öffneten. Die Ladefläche war voll beladen mit Schrott, dazwischen lagen vollkommen ungesichert gegen Verrutschen oder Auslaufen mehrere Altakkumulatoren von Kraftfahrzeugen, deren Pole nicht wie vorgeschrieben abgedeckt waren. Des Weiteren befanden sich einige Gasflaschen sowie Elektrogeräte auf der Ladefläche, die der Fahrer gar nicht hätte sammeln dürfen. Nach anfänglichem Leugnen räumte der Fahrer ein, dass er der Sammler war und dafür keine Genehmigung hatte. Ein Gewerbe hat er auch nicht angemeldet und auch sein Transportfahrzeug nicht vorschriftsmäßig mit dem A-Schild (für Abfalltransporte) gekennzeichnet. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt bis die ordnungsgemäße Entsorgung bzw. der sachgemäße Transport dieser gefährlichen Abfälle geregelt ist. Den Fahrer erwartet ein Strafverfahren wegen Umgangs mit gefährlichen Abfällen.
Auf dem Parkplatz Rheinaue musste ein anderer Schrottfahrer eine Zwangspause einlegen, da er versuchte illegal gefährliche Abfälle zu entsorgen. Auf der Ladefläche stellten die Kontrolleure mehrere Nachtspeicheröfen fest, die zum Teil noch KMF (künstliche Mineralfasern) beinhalteten. Diese sind krebserregend, ähnlich wie Asbest. Auch hier fehlte dem Fahrer eine Genehmigung bzw. er hätte diese Dinge in dem offenen Fahrzeug gar nicht transportieren dürfen. Auf Nachfrage erklärte der Fahrer, dass die Nachtspeicheröfen seinem Onkel gehört hätten und der habe die Wärmespeichersteine, welche mit dem sehr giftigen Chrom 6 belastet sind, zusammen mit dem KMF-Material weitestgehend ausgeschlachtet und anderweitig entsorgt. Somit erwartet nun nicht nur den Fahrer eine Anzeige wegen Umgangs mit gefährlichen Abfällen, auch gegen den Onkel wird nun ermittelt.