Hardheim / Mosbach – Das Landratsamt hat aktuell Hinweise auf eine Sammlung von unter anderem Haushaltsgegenständen und Kraftfahrzeugen durch eine, so der Flyer, „ungarische Familie“ am 31. August 2017 in Hardheim erhalten.
Da es sich hierbei um eine nicht angemeldete, vermutlich gewerbliche Sammlung von Abfällen handelt, weist das Landratsamt darauf hin, dass die Besitzer der genannten Gegenstände gegebenenfalls ordnungswidrig handeln, wenn sie diese für die Sammlung bereitstellen und damit nicht gemäß entsprechender Vorschriften entsorgen. Denn grundsätzlich sind Privathaushalte verpflichtet, sowohl Beseitigungs- als auch Verwertungsabfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und damit der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises (AWN) zu überlassen. Ausnahmen hiervon für gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen müssen genehmigt werden. Das Landratsamt ruft deshalb dazu auf, sich an genannter Sammlung nicht zu beteiligen.