Kandel: Nutzung der Kulturhalle in der Bienwaldhalle teilweise wieder möglich – Nutzung der Bühne bleibt untersagt

Kandel / Germersheim – In einem konstruktiven Miteinander haben Mitarbeiter der Kreisverwaltung der Verbandgemeindeverwaltung Kandel heute, 29. August 2017, die Bienwaldhalle in Kandel im Rahmen der gesetzlich geregelten wiederkehrenden Prüfungen von Versammlungsstätten begangen. Im Vorfeld hatte die Verbandsgemeindeverwaltung Prüfberichte eines unabhängigen Gutachters vorgelegt, deren Ergebnisse zwingend zu einer Nutzungsuntersagung für den Versammlungsstättenteil führten.

Trotz Unverständnis an mancher Stelle und zunächst formulierter Ablehnung von Nachbesserungen hat die ausgesprochene Verfügung ihr Ziel bereits jetzt in weiten Teilen erreicht: Die im Prüfbericht dokumentierten wesentlichen Mängel konnten bis zur Begehung heute weitgehend durch einen Elektrofachbetrieb behoben und durch den Prüfsachverständigen erneut begutachtet werden. Eine entsprechende schriftliche Bestätigung erreichte die Kreisverwaltung am Montagabend per E-Mail. Darin führte der Gutachter aus, dass am Freitag, 25. August 2017 eine Nachprüfung der Sicherheitsbeleuchtung in der Bienwaldhalle in Kandel durchgeführt wurde. Er hielt fest, dass die wesentlichen Mängel soweit beseitigt wurden, dass die Sicherheitsbeleuchtung für die Nutzung der Kulturhalle – allerdings ohne Nutzung der Bühne – wirksam und betriebssicher ist. Die Nutzung der Kulturhalle konnte daher teilweise, also ohne Nutzung der Bühne, wieder freigegeben werden.

Dies wurde den Mitarbeitern der Verbandsgemeinde bereits bei der Begehung heute mündlich mitgeteilt und zwischenzeitlich schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung übermittelt.

Zwischen den Mitarbeitern der Verbandsgemeindeverwaltung, der Brandschutzdienststelle des Kreises und der Unteren Bauaufsichtsbehörde herrschte bei der durchgeführten Begehung ein konstruktives und sachverständiges Miteinander. Bei derartigen Begehungen nehmen grundsätzlich die Untere Bauaufsichtsbehörde und die Brandschutzdienststelle der Kreisverwaltung die Gebäude intensiv in Augenschein.

Bei der Begehung heute wurden allerdings auch eine Reihe weiterer Punkte festgehalten, die nach aktuellem Stand noch einer Klärung bedürfen. Hier ist zunächst kreisverwaltungsintern ein Abgleich mit den Genehmigungsunterlagen sowie die Vorlage von Nachweisen erforderlich. Das Ergebnis wird in zwei bis drei Wochen vorliegen. Dass mit dem Ergebnis eine erneute Schließung der Halle verbunden ist, ist nach jetzigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.