Karlsruhe – Die großen Sommerferien biegen auf die Zielgerade ein und kurz vor dem Schulstart laufen auch beim Karlsruher Verkehrsverbund die Vorbereitungen für den Versand der ScoolCards auf Hochtouren, damit die Abo-Karten rechtzeitig bei den Kunden ankommen. In den letzten Tagen vor Schulbeginn erreichen auch das Abo-Center des KVV Jahr für Jahr zahlreiche Anfragen von Eltern und Schülern rund um dieses Jahresnetzticket. „Dies reicht vom Versand der Karten über die Bezahlmodalitäten bis hin zum Geltungsbereich“, sagt Tanja Knoblauch von der KVV-Kundenbetreuung. „Die meisten dieser Fragen lassen sich mit dem zusätzlichen Verweis auf unsere KVV-Homepage gut beantworten, wo wir unter der Rubrik ´Fahrkarten’ die wesentlichen Informationen zusammengestellt haben“, so Knoblauch.
Auf der KVV-Website steht auch der Bestellschein für die ScoolCard zum Download bereit. Dieses Formular müssen alle Schüler, die im vergangenen Schuljahr noch keine ScoolCard hatten, ausfüllen und im Schulsekretariat abgeben. Die Schulen ergänzen und bestätigen dann die schulspezifischen Daten. Der ausgefüllte Bestellschein wird dann an den KVV zurückgeschickt – entweder von der Schule oder den Schülern selbst. Der KVV stellt die Karten im praktischen Scheckkartenformat anschließend direkt an die Kunden auf dem Postweg zu. Schüler, die im vergangenen Schuljahr bereits eine ScoolCard per Abo erworben haben, können sich bequem zurücklehnen. Sie werden schriftlich vom KVV auf eventuell fehlende Daten zur bevorstehende Verlängerung ihres Abos hingewiesen oder bekommen, sofern sich keine persönlichen Daten geänderte haben, gleich die neue Karte zugeschickt.
Kinder und Jugendliche, die keinen Zuschuss des Schulträgers für das Abo erhalten, können die Karte auch online auf der KVV-Homepage unter www.kvv.de bestellen. „Eine Bestellung mittels einer einfachen E-Mail ist auch immer bis zum zehnten Tag eines Monats möglich. Allerdings muss die E-Mail im Anhang das komplett ausgefüllte Bestellformular und ein Passfoto enthalten“ so Knoblauch. Alternativ kann die Jahresnetzkarte natürlich auch per Barzahlug erworben werden. Auch hierbei gilt: Zehn Monate bezahlen, ein ganzes Jahr lang im Netz des KVV fahren. „Der Schüler gibt hierfür einfach in einem der KVV-Kundenzentren den vollständig ausgefüllten und von der Schule abgestempelten Bestellschein ab und bezahlt die 475 Euro direkt vor Ort.“ Wichtig hierbei: Schüler ab 15 Jahren müssen beim Kauf eine aktuelles Passbild vorlegen. Schüler bis 14 Jahre können sich aussuchen, ob sie ein Foto auf der Karte haben möchten. Eine nachträgliche Änderung ist allerdings kein Problem: „Wer während des Schuljahres schöne Bilder beim Fotografen machen lässt oder überhaupt das Bild in seiner ScoolCard gerne austauschen möchte, kann uns dann immer bis zum Zehnten eines Monats das neue Bild zukommen lassen, wir tauschen es dann selbstverständlich aus“, versichert Knoblauch.
Wer in diesem Jahr den ausgefüllten Bestellschein bis zum 10. August abgegeben hatte, für den garantiert der KVV den rechtzeitigen Versand der ScoolCard vor Beginn des neuen Schuljahres. „Möchte ein Schüler später eine ScoolCard per Abo erwerben, kann er den ausgefüllten Bestellschein auch direkt in einem der KVV-Kundenzentren am Karlsruher Marktplatz abgeben und erhält dort eine so genannte Startkarte für die ersten beiden Schulmonate September und Oktober. Die eigentliche Karte wird dann per Post zugeschickt“, so Knoblauch. Spätestens bis zum 18. September muss den KVV-Kundenzentren für das kommende Schuljahr der Bestellschein mit Zuschuss der Schule vorliegen. Später eingehende Bestellung können dann dort leider nicht mehr berücksichtigt werden. Auch per Barkauf kann nach diesem Tag keine bezuschusste ScoolCard mehr in den Kundenzentren erworben werden.
Die Abbuchung der Abo-Beiträge erfolgt aufgrund der zeitlich unterschiedlichen Posteingänge von ScoolCard-Anträgen nicht bei allen Kunden an selben Tag. „Es kann sein, dass bei einer Familie mit mehreren ScoolCard-Abos die Beiträge jeweils zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt vom Konto abgebucht werden. Es kann gut sein, dass die erste Abbuchung für das eine Kind bereits im September erfolgt, für das zweite Kind aber vielleicht erst im Oktober und dann natürlich zwei Teilbeträge auf einmal eingezogen werden“, erklärt Knoblauch.
Ein Thema vor allem an den Grenzen des Verbundgebiets ist stets auch der Geltungsbereich der ScoolCards. Können diese auch für verbundübergreifende Fahrten etwa in das Gebiet des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar oder anderer Verbünde genutzt werden, wenn beispielsweise Wohnort und Schule nicht im gleichen Verbund liegen? Die Antwort hierauf fällt differenziert aus. „Wir haben mit einzelnen angrenzenden Verkehrsverbünden bilaterale Kooperationsvereinbarungen zu verbundübergreifenden Fahrten, beispielsweise mit dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar oder dem Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis. Diese einzelnen Übergangsregelungen sind im Gemeinschaftstarif des KVV veröffentlicht, der ebenfalls auf der KVV-Homepage heruntergeladen werden kann“, führt Knoblauch aus.
Fahrgäste und Schüler, die Fragen rund um ihr Abo oder zu weiteren Tarifangeboten des KVV haben, können sich auch telefonisch an den KVV-Kundenservice wenden: Dieser ist unter der Telefonnummer 0721 6107-5885 montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr und samstags von 7 bis 13 Uhr erreichbar.