Neustadt: Infos zur Briefwahl

Wahlbriefe (Foto: Stadtverwaltung Neustadt)
Wahlbriefe (Foto: Stadtverwaltung Neustadt)

Neustadt an der Weinstraße – In Neustadt an der Weinstraße haben bis Montag 04.09.2017 bereits 7.500 Personen Briefwahlunterlagen erhalten. Bei der Bundestagswahl 2013 hatten insgesamt 10.392 Personen Briefwahl beantragt.

Die Briefwahlunterlagen werden getrennt nach Bundestags- und den Direktwahlen (Oberbürgermeister und Ortsvorsteherin Königsbach) versandt. Die Wählerinnen und Wähler erhalten daher in der Regel zwei Briefe. Durch die große Anzahl an Briefwählern kann es vorkommen, dass die Briefwahlunterlagen an zwei verschiedenen Tagen bei den Wählern ankommen.

Einige Bürgerinnen und Bürger haben sich in den letzten Tagen nach dem Begriff „Direktwahl“ auf der Wahlbenachrichtigung erkundigt. Neben der Bundestagswahl findet am 24. September in Neustadt an der Weinstraße auch die Wahl zum Oberbürgermeister und in Königsbach die Ortsvorsteherwahl statt. Dabei handelt es sich jeweils um eine Wahl, bei der eine Person direkt in das jeweilige Amt gewählt wird; daher „Direktwahlen“.

Aufgrund zahlreicher Anfragen weist das Wahlamt nochmals darauf hin, dass eine telefonische Beantragung von Briefwahl gesetzlich verboten ist. Nähere Informationen zur Briefwahl erhalten Sie unter www.neustadt.eu/wahlen