Bonn – Im Jahr 2016 sind in bundesweit 5.738 Verfahren Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation nach § 100a der Strafprozessordnung (StPO) angeordnet worden. Dies zeigt die Telekommunikationsüberwachungsstatistik 2016, die das Bundesamt für Justiz (BfJ) jetzt veröffentlicht hat.
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Maßnahmen (5.945 in 2015) um etwa 3,5 % gesunken. Die Zahl der Erst- und Verlängerungsanordnungen lag mit 21.355 deutlich unter dem Vorjahreswert von 22.590. Damit setzt sich der Abwärtstrend aus 2015 weiter fort.
„Der Schwerpunkt der Überwachung lag, wie auch schon in den vergangenen Jahren, bei Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz“, erklärt Heinz-Josef Friehe, Präsident des BfJ, „in fast der Hälfte aller Fälle gaben sie Anlass zu der Überwachung.“ Die Telekommunikationsüberwachungsstatistik enthält die Anzahl der nach den §§ 100a und 100g StPO angeordneten Maßnahmen. Außerdem kann der Jahresübersicht entnommen werden, aufgrund welcher einzelnen Katalogtat des § 100a StPO die Anordnungen erfolgten.
Im Rahmen der Erhebung von Verkehrsdaten gemäß § 100g StPO wurden im Jahr 2016 bundesweit in 16.363 Verfahren Überwachungsmaßnahmen angeordnet. Gegenüber dem Vorjahreswert von 16.117 ist dies eine Steigerung von 1,5 %. Die Anzahl der Erst- und Verlängerungsanordnungen lag im Jahr 2016 mit 26.504 um 2,4 % niedriger als im letzten Jahr (27.164).
Die Landesjustizverwaltungen und der Generalbundesanwalt berichten dem BfJ jährlich über die im vorangegangenen Jahr angeordneten Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung und zur Erhebung von Verkehrsdaten. Auf Grundlage dieser Mitteilung erstellt das BfJ entsprechende Jahresübersichten und veröffentlicht sie im Internet. Die Statistiken können auf der Internetseite des BfJ unter www.bundesjustizamt.de/justizstatistik abgerufen werden.