Mainz – Für mehrere Besucher des Auswärtsspiels des 1. FSV Mainz 05 beim SV Darmstadt 98 in der Rückrunde der vergangenen Bundesliga-Saison (11. März 2017) hat die Partie ein Nachspiel. Aufgrund ihrer mutmaßlichen Beteiligung am Abbrennen von Pyrotechnik im Gästeblock hat die Polizei gegen die von den Sicherheitskräften identifizierten Personen wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz Strafantrag gestellt.
Der SV Darmstadt 98 hat diese Stadionbesucher bereits mit einem bundesweiten Stadionverbot belegt. Ärger droht den mutmaßlichen Verursachern auch vom 1. FSV Mainz 05, der vom Deutschen Fußball-Bund für das Fehlverhalten der Besucher mit einer Strafe in Höhe von 15.000 Euro belegt wurde. Der Verein wird die des Vergehens juristisch überführten Personen in Regress nehmen.
„Das Abbrennen von Pyrotechnik ist verboten. Es stellt zudem eine Gefährdung und Belästigung aller Fans in den Fanblöcken dar und kann von uns nicht toleriert werden. Unsere Verantwortung gegenüber unseren Mitgliedern und dem Vereinsvermögen gebietet, dass wir die Verursacher des Fehlverhaltens für die gegen uns ausgesprochene Strafe in Regress nehmen“, sagt der Vereinsvorsitzende Johannes Kaluza.