Weinheim – Vor dem Hintergrund des aktuell hohen Zugangs an Flüchtlingen und Asylbewerbern, die insbesondere über die sogenannte „Balkan-Route“ nach Deutschland kommen, ist das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis als untere Aufnahmebehörde gezwungen, kurzfristig weitere Unterkünfte zu schaffen und dabei auch auf Notunterkünfte zurückzugreifen.
Für September 2015 wurden dem Rhein-Neckar-Kreis 696 Personen zur vorläufigen Unterbringung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe angekündigt. Daher muss das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis auch in Städten und Gemeinden, in denen bereits Flüchtlinge untergebracht sind, weitere Angebote zur Flüchtlingsunterbringung annehmen.
Aktuell plant das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis das Ebert-Park-Hotel in der Freiburger Straße in Weinheim künftig als Gemeinschaftsunterkunft für bis zu 250 Personen zu nutzen. Die ersten Asylbewerber werden dort voraussichtlich ab Mitte November ihr Quartier beziehen.
Darüber hinaus soll das ehemalige Druckhaus der DiesbachMedien GmbH in der Bergstraße in Weinheim als vorübergehende Notunterkunft eingerichtet werden und rund 250 Personen Platz bieten. Zunächst sind dazu allerdings noch vorbereitende Maßnahmen erforderlich, insbesondere müssen dort noch Sanitäranlagen und Waschmaschinencontainer errichtet werden. Der Zeitpunkt des Bezugs der Notunterkunft ist daher derzeit noch nicht konkret absehbar. Der Kreis geht aber davon aus, dass die Notunterkunft noch in diesem Jahr bezogen werden kann.
Wie bereits Ende August angekündigt, werden zudem am Standort der künftigen Gemeinschaftsunterkunft in der Stettiner Straße mehrere Wohncontainer aufgestellt, in denen bis zu 80 Personen untergebracht werden können. Eine Belegung wird hier, abhängig vom Lieferzeitpunkt der Wohncontainer, voraussichtlich zum Jahresende erfolgen. Die Wohncontainer sollen aber wieder abgebaut werden, sobald die Wohngebäude zur geplanten Gemeinschaftsunterkunft an diesem Standort errichtet und bezugsfertig sind.
„Das Konzept der dezentralen Unterbringung von Asylbewerbern in Weinheim, mit einer Begrenzung auf maximal 80 Personen an einem Standort, ist aufgrund der aktuellen Entwicklung mit den extrem hohen Zugangszahlen derzeit nicht mehr zu halten“, berichtet Stefan Becker, Leiter des Ordnungsamtes des Rhein-Neckar-Kreises.
Die aktuelle Lage zwinge den Rhein-Neckar-Kreis umgehend zu reagieren, weil sich die Situation seit den Gesprächen mit der Stadtverwaltung und der Bürgerschaft in Weinheim im vergangenen Jahr grundlegend geändert habe.
„Bei den bereits geplanten Gemeinschaftsunterkünften, die an den drei bekannten Standorten in Weinheim errichtet werden, bleibt es aber wie gegenüber der Bürgerschaft zugesagt bei jeweils 80 Plätzen“, ergänzt Becker.
Die Stadtverwaltung Weinheim, die Gemeinderatsfraktionen sowie das Netzwerk Asyl Weinheim für Integration (NAWI) wurden über die geplanten Belegungen informiert.
Im Mittelpunkt der aktuellen Maßnahmen steht die Verpflichtung des Kreises, die Menschen, die aus ihrer Heimat fliehen mussten und die dem Rhein-Neckar-Kreis zur vorläufigen Unterbringung zugewiesen werden, zeitnah in geeigneten Objekten unterzubringen. Um die Belegung weiterer Sporthallen zu vermeiden, muss das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vorübergehend auch auf Notunterkünfte in Gewerbeimmobilien zurückgreifen, die nicht zu einer dauerhaften Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sind.
Bei der kurzfristigen Schaffung von Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen steht die Landkreisverwaltung auch weiterhin vor großen Herausforderungen und ist dabei auf die Unterstützung und Solidarität in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden angewiesen.