Schwetzingen – Im Herbst 2016 hatte die Stadt entlang der Mannheimer Straße rund 35 bis 40 neue Parkplätze – 15 davon bewirtschaftet also mit Parkschein – ausgewiesen. Damit reagierte die Stadt auf den von den dortigen Anwohner/innen beklagten Parkdruck, der vor allem Richtung Innenstadt vorhanden war.
Knapp ein Jahr beobachtete das Ordnungsamt die Situation und sammelte die Rückmeldungen der Bewohner/innen. Als Fazit lässt sich sagen, dass der Parkdruck vor allem Richtung Rondell abgenommen zu haben scheint und es aus diesem Bereich auch keine Beschwerden gab. Die Bewohner/innen der Innenstadtnahen Straßen jedoch – insbesondere der Luisen-, Schul-, Hecker- und Gutenbergstraße – klagen noch immer über Schwierigkeiten bei der täglichen Parkplatzsuche und wünschen sich eine Verbesserung. Konkrete Rückmeldungen beim Leiter des Ordnungsamts Pascal Seidel ergaben den Wunsch nach Einführung einer Bewohnerparkzone in diesem Gebiet.
Anwohner/innen werden im Oktober befragt
Aufgrund dieser Anregungen hat sich die Stadt bereits Anfang August entschieden, nach der Bundestagswahl im Oktober eine repräsentative Umfrage zu starten und hat dies gegenüber betroffenen Bewohner/innen auch bereits kommuniziert.
Vom Ergebnis der Befragung erhofft sich die Stadt Aufschluss darüber, ob die Mehrheit der Bewohner/innen des Gebietes für oder gegen die Einführung einer neuen Bewohnerparkzone (Parkzone III) ist. Alle betroffenen Bewohner/innen über 18 Jahre erhalten dazu per Post einen personalisierte Fragebogen. Dies betrifft Bewohner/innen folgender Straßen: Luisenstraße, Schulstraße, Heckerstraße, Leopoldstraße, Augustastraße, Viktoriastraße, Gartenstraße, Schützenstraße, Blumenstraße, Gutenbergstraße und Grenzhöferstraße bis zur Friedrich-Ebert-Straße.
Welche Auswirkungen hat die Bewohnerparkzone?
In einer Bewohnerparkzone parken Bewohner/innen mit Parkausweis frei. Berechtigt für einen Bewohnerparkausweis sind Bewohner/innen des Gebiets. Der Bewohnerparkausweis kostet 20,40 Euro und ist 2 Jahre gültig. Pro Fahrzeughalter wird nur ein Ausweis ausgestellt, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass der andere PKW dauerhaft von einem Familienmitglied genutzt wird (muss auch dort gemeldet sein), für das ein zweiter Ausweis erstellt wird. Nur für Firmenfahrzeuge, die auch privat genutzt werden, kann ein Ausweis ausgestellt werden. Der Besitz eines Bewohnerparkausweises ist noch keine Garantie dafür, dass man einen Parkplatz in der Wohnstraße erhält. Er berechtigt aber zum zeitlich unbefristeten Parken innerhalb der gesamten Zone.
Die Stadt freut sich über eine rege Teilnahme an der Umfrage, um so möglichst aussagekräftige Daten zu erhalten.