Karlsruhe – Informationen und Neuigkeiten aus der Stadt und den Stadt-/Ortsteilen.


Keine Müllabfuhr am 3. Oktober / Bäder mit Sonderöffnungszeiten – Abholtermine des Amts für Abfallwirtschaft verschieben sich wegen des Feiertags

Am Dienstag, 3. Oktober 2017, dem Tag der Deutschen Einheit, ist die städtische Müllabfuhr nicht im Einsatz. In dieser Woche kann es daher zu Verschiebungen bei den Abholtagen für Hausmüll, Wertstoff, Bioabfall und Papier kommen. Die Leerungstermine sind im Abfallkalender online unter www.karlsruhe.de/abfall abrufbar. Auskunft gibt es auch telefonisch über die Behördennummer 115. Alle Wertstoffstationen, die Umladestation, die Schadstoffannahmestelle Maybachstraße 10a und die Kompostierungsanlagen in Knielingen und Grötzingen sind am 3. Oktober geschlossen.

Bei den Karlsruher Bädern gelten Sonderöffnungszeiten: Das Europabad Karlsruhe sowie die Therme Vierordtbad haben von 10 bis 23 Uhr geöffnet, im Fächerbad kann von 9 bis 20 Uhr geschwommen werden, im Weiherhofbad von 9 bis 17 Uhr und im Adolf-Ehrmann-Bad von 9 bis 18 Uhr. Das Hallenbad Grötzingen bleibt geschlossen, das Sonnenbad öffnet von 10 bis 17 Uhr. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.ka-baeder.de.


Tipps für die eigene Fitness – Kostenloses Zirkeltraining in Knielingen 2.0 / Acht Fitnessparcours in Karlsruhe

Wie vielseitig die Geräte des neuen Fitnessparcours‘ am Grünzug Carl-Schäfer-Straße/Max-Laeuger-Straße in Knielingen 2.0 nutzbar sind, zeigt fünf Wochen lang jeden Donnerstag ab 16 Uhr Katrin Koch. Die Übungsleiterin der Sportgemeinschaft (SG) Siemens leitet dort vom 28. September bis 26. Oktober ein kostenloses Zirkeltraining. Alle Interessierten sind ohne Anmeldung willkommen, egal ob ungeübt oder sportlich.

Wie kann ich mein Training abwechslungsreicher gestalten? Wer zeigt mir neue Übungen? Und wie binde ich die neuen Fitnessgeräte ein? Um diese und weitere Themen geht es Sportwissenschaftlerin Koch an den fünf Donnerstagen. Entstanden ist das Zirkeltraining aus der Zusammenarbeit von SG Siemens sowie Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe.

Weitere Fitnessparcours in Karlsruhe

Ziel ist es, die acht Karlsruher Fitnessparcours bekannter zu machen und zu zeigen, was dort alles möglich ist. Ganz im Sinne der Initiative „Meine Grüne Stadt Karlsruhe“, in deren Mittelpunkt auch die Förderung gesunder Bewegungsräume steht. Parcours finden sich – außer dem genannten in Knielingen 2.0 – in Neureut (Spielplatz Michael-Pacher-Weg), in Mühlburg (Grünzug südlich der Weinbrennerstraße sowie Spielplatz Kühler Krug), in Knielingen beim Hofgut Maxau, zwischen Grünwettersbach und Palmbach am Weg Ob der Eichhälden, außerdem östlich der Otto-Wels-Straße im Grünzug Schmallen sowie an der Osteo-Walking-Station am Durlacher Weiherhof.


Textilfrei schwitzen und schwimmen – Lange Saunanacht im Adolf-Ehrmann-Bad

Lange schwitzen ist am Samstag, 7. Oktober, einmal mehr im Neureuter Adolf-Ehrmann-Bad angesagt. Saunafreundinnen und -freunde haben dann Gelegenheit, zwischen 19 Uhr und Mitternacht die „Lange Saunanacht“ zu genießen. Neben ereignisreichen Aufgüssen kann bis 24 Uhr textilfrei geschwommen werden. Zur vollkommenen Entspannung tragen auch viertelstündliche Massagen zum Preis von 12 Euro bei. Außerdem bietet die Cafeteria leckere Snacks zu kleinen Preisen an.


Wenn die Eltern sich trennen – Kostenloses Unterstützungsangebot für Kinder / Sich mit anderen in der Gruppe treffen

Wenn Eltern sich trennen, kommen auf Kinder viele neue Anforderungen und Belastungen zu. Hier können Anregung und Unterstützung helfen. Und zusammen mit anderen gelingt es leichter, mit der veränderten Situation zurechtzukommen. Für Kinder im Grundschulalter bietet die Stadt deshalb die kostenlose Möglichkeit, sich in einer kleinen Gruppe zu treffen. Weitere Informationen zu diesem Angebot und Anmeldungen über das Sekretariat der Psychologischen Beratungsstellen Ost und West für Eltern, Kinder und Jugendliche unter Telefon 0721/133-5360.


Franz-Rohde-Haus mit neuem Eigentümer bewahren – Gemeinderat stimmte mehrheitlich gegen Ausübung des Vorkaufsrechts

Die Stadt Karlsruhe wird ihr dingliches Vorkaufsrecht für das Franz-Rohde-Haus nicht ausüben. Zu dieser Entscheidung kam der Gemeinderat in seiner Sondersitzung heute Abend (Montag, 25. September).

Bei der Diskussion im Mittelpunkt stand die Frage, ob und wie die Ausübung des dinglichen Vorkaufsrechts für das Ziel, das Kulturdenkmal zu erhalten, rechtlich zulässig und geeignet ist. „Ziel ist weiterhin der Erhalt des Gebäudes und des Parks im denkmalgeschützten Rahmen, frei einsehbar von der Straße her“, erklärte Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup hierzu. Dieses Ziel sei mit dem aktuellen Käufer erreichbar, denn er verfüge über das Nachbargrundstück und könne somit Synergien heben, was jeder andere Besitzer nicht könne.

Nach dem Verkauf der Immobilie durch den Evangelischen Verein für Stadtmission Ende Juli hatte die Verwaltung über die Sommerzeit alle relevanten Fragestellungen rund um die Entscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechts ausführlich betrachtet und aufbereitet. Hierzu wurden Gespräche mit dem Freiburger Käufer, aber auch mit grundsätzlich am Objekt Interessierten geführt. Sowohl im Bau- wie auch im Hauptausschuss hatten sich die Stadträtinnen und Stadträte – auch direkt durch den neuen Eigentümer – vorab über die Nutzungskonzeption sowie die hierfür beabsichtigten baulichen Anpassungen informiert.

Gegen die grundsätzliche Lösung, dieses Gebäude fürs Wohnen umzubauen, gebe es dabei keine Bedenken. „Dies haben und hätten auch andere potentielle Interessenten vorgehabt“, so Mentrup. Ein Ausüben des Vorkaufsrechts zugunsten eines anderen Interessenten scheide jedoch bereits wegen der fehlenden rechtlichen Grundlage aus.

Dingliches Vorkaufsrecht nicht übertragbar

Das sogenannte dingliche Vorkaufsrecht für das 1937/1938 als Altenwohnheim mit 25 Kleinwohnungen errichtete Franz-Rohde-Haus war 1939 zugunsten der Stadt ins Grundbuch eingetragen worden und ist als subjektiv-persönliches Recht nicht auf Dritte übertragbar. Eine solche Möglichkeit böte sich nur bei Vorliegen eines Vorkaufsrechts auf der Grundlage des Baugesetzbuches, dieses besteht aber im Falle des Franz-Rohde-Hauses nicht.

Der Evangelische Verein für Stadtmission Karlsruhe hatte das Franz-Rohde-Haus in der Dragonerstraße an die Ergon Invest GmbH im Juli verkauft, da er das Anwesen in seinem bisherigen Zustand aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht mehr als Alten- und Pflegeheim nutzen kann. Der neue Eigentümer verfügt bereits über das nördlich angrenzende Grundstück. In Gesprächen mit der Stadt sowie in Vorberatungen in gemeinderätlichen Gremien hatte der Käufer stets betont, dass er das Franz-Rohde-Haus unbedingt erhalten wolle. Auch das Ensemble von Gebäude und Park solle bewahrt werden. Kern des Nutzungskonzepts ist die grundlegende Sanierung des von Otto Bartning errichteten Kulturdenkmals bei baulicher Nachverdichtung auf dem Nachbargrundstück.

Erwerb der Immobilie nicht wirtschaftlich und nicht erforderlich

Ein Nutzungskonzept ausschließlich mit dem Bestandsgebäude ist wirtschaftlich nicht darstellbar, hatte die Verwaltung im Gemeinderat dargelegt. Unterschiedliche Nutzungen – etwa Büro/Verwaltung, Atelierhaus oder auch studentisches Wohnen – würden mit Defiziten in Millionenhöhe einhergehen.

Jenseits der wirtschaftlichen Betrachtung müsse die Stadt jedoch weiterhin das Bemühen um den beachtlichen kulturhistorischen Werts des Gebäudes und das Andenken von Otto Bartning als Sohn der Stadt im Blick haben, hatte Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup eingangs ausgeführt. Denn am Erhalt des Baudenkmals bestehe aus künstlerischen, wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse. Angesichts der weiteren Rahmenbedingungen für eine Übernahme der Immobilie durch die Stadt könne, dürfe und brauche dies jedoch nicht über den Status als städtisches Eigentum erreicht werden, schloss sich die Mehrheit des Gemeinderats dem Ergebnis der umfangreichen Betrachtung der Verwaltung an.

Durch die denkmalschutzrechtlichen Rahmenbedingungen und den notwendigen Erhalt einiger wertvoller Bäume auf dem Grundstück lasse sich der Erhalt des Ensembles hinreichend absichern. Die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts endet mit Ablauf des 26. Septembers.