Neustadt/Weinstraße (ots) – Spezialisten des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz untersuchten die sichergestellten Gegenstände (Briefumschlag mit kristalliner Substanz) und teilten eben das erste Untersuchungsergebnis mit.
Es handelt sich bei dem einsatzauslösenden Gegenstand um einen umgangssprachlich als Stinkbombe bezeichneten Artikel, der nahezu überall frei verkäuflich ist. Die übelriechende Substanz ist nicht gesundheitsschädlich und stellt keine Gefahr für die Umwelt dar.