Mainz (ots) – Die Wasserstraßen- und Schiffsfahrtämter Bingen und Aschaffenburg weisen darauf hin, dass am 03.10.2017 die Schifffahrt wegen eines Feuerwerks im Rahmen der Großveranstaltung „Tag der Deutschen Einheit“ wie folgt gesperrt ist:
Rhein: Zwischen Rhein-km 496,80 unterhalb der Mainmündung und Rhein-km 500,00 (Zollhafen) von 19:30 Uhr bis circa 21:30 Uhr 2. Main (nur für zu Tal fahrende Fahrzeuge): von Mainz-km 0,00 bis Mainz-km 0,40 von 19:30 Uhr bis circa 21:30 Uhr
Die Schifffahrtsperre gilt für Fahrzeuge und Verbände aller Art. Ausgenommen sind nur die für die Veranstaltung zugelassenen Fahrzeuge einschließlich der Rettungs- und Hilfsfahrzeuge. Die Wasserschutzpolizei überwacht die Veranstaltung und hebt die Schifffahrtsperre nach Ende der Veranstaltung auf.
Zwischen Rhein-km 498,6 und Rhein-km 499,1 ist vom 01.10.2017 bis 04.10.2017 Sog und Wellenschlag zu vermeiden.
Das Festmachen, Anlegen und Liegen von Fahrzeugen, Verbänden, Schwimmenden Anlagen und Schwimmkörpern auf dem Rhein von Rhein-km 496,4 (Eisenbahnbrücke MZ Süd) bis 4,99,10 (Unterhalb der Theodor-Heuss-Brücke) ist in der Zeit von Montag, 02.10.2017, 09:00 Uhr, bis Mittwoch, 04.10.2017, 02:00 Uhr, verboten. Weitere Informationen sind beim Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice www.ELWIS.de unter Informationen für die Binnenschifffahrt zu finden.