Wiesbaden – Der Hessische Innenminister Peter Beuth hat heute gemeinsam mit den innenpolitischen Sprechern der Regierungsfraktionen die wichtigsten Eckdaten für das neue Verfassungsschutzgesetz sowie das Verfassungsschutzkontrollgesetz vorgestellt. Die neuen Bestimmungen sollen dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) angesichts der Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus weitergehende Befugnisse als bisher einräumen und zugleich die Kontrollfunktionen des Parlaments stärken.
„Wir wollen vor allem Anschläge verhindern und die Menschen bestmöglich vor Terror und Extremismus schützen. Dafür geben wir dem Verfassungsschutz die notwendigen Instrumente in die Hand. Die schlimmsten Feinde unserer Demokratie verabreden sich heute im Internet, um zu beratschlagen, wie sie unserer Gesellschaft größtmöglichen Schaden zufügen können. Dabei nutzen Terroristen und Extremisten alle Winkelzüge der virtuellen Welt, um ihre Kommunikation vor den Sicherheitsbehörden zu verbergen. Wir können nicht mit analogen Werkzeugen digitale Probleme lösen, deshalb schaffen wir die gesetzlichen Grundlagen, damit das LfV den Terror auch online noch effektiver bekämpfen kann“, sagte Peter Beuth.
Internet darf weder rechtsfreier, noch geschützter Raum für Extremisten sein
Islamistisch-terroristische Netzwerke nutzen das Internet nicht nur als Propagandaplattform, sondern auch als Kommunikationsmittel. Sowohl der Täter in einem Regionalzug bei Würzburg am 18. Juli 2016 als auch jener beim Anschlag in Ansbach am 24. Juli 2016 waren bei Facebook und bei WhatsApp aktiv. Um den Sicherheitsbehörden nicht aufzufallen, werden in der jihadistischen Szene Vorkehrungen zur Verschlüsselung der Kommunikation getroffen, ebenso zur Verschlüsselung von Festplatten und Sicherheitskopien. Auch Rechtsextremisten versuchen, sich mithilfe von Hinweisen für die elektronische Kommunikation und Tipps zum Umgang mit Sicherheitsbehörden in der virtuellen Welt zu schützen. „Auf zahlreichen rechtsextremistischen Webseiten wird der Boden für Militanz und Gewalt bereitet – wir müssen auch deshalb in der Lage sein, diese Machenschaften aufzudecken und zu verfolgen. Das Internet darf kein rechtsfreier und vor allem kein geschützter Raum für Extremisten sein“, so Peter Beuth.
Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung: Wichtige Instrumente zum Schutz der Bürger
Das LfV soll künftig zu Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und zum verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme (die sogenannte Online-Durchsuchung) ermächtigt werden. „Es geht dabei nicht um die Überwachung unbescholtener Bürger, sondern darum, zum Beispiel islamistischen Gefährdern oder gewalttätigen Links- oder Rechtsextremisten so früh wie möglich das Handwerk zu legen. Wir wollen mit der Quellen-TKÜ und der Online-Durchsuchung schwerste Straftaten und Terrorismus verhindern“, unterstrich der Innenminister.
- Quellen-TKÜ:
Bei dieser Maßnahme wird auf einem Zielsystem (z.B. ein Mobiltelefon oder ein Computer) ein Programm installiert, das die Kommunikation aufzeichnet und an die Ermittlungsbehörde weiterleitet. Dies geschieht noch bevor eine Verschlüsselung möglich ist. Eine Überwachung des gesamten Systems (also z.B. eines Handys) wie bei der Online-Durchsuchung erfolgt nicht. - Online-Durchsuchung:
Die verdeckte Überwachung z.B. eines Computers soll aber auch zulässig sein, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Wenn die Sicherheitsbehörden also beispielsweise belegbare Hinweise für eine Anschlagsplanung gesammelt haben, kann diese Maßnahme – jedoch erst nach einer richterlichen Anordnung – eingeleitet werden. Auch die Verwertung der mit der Online-Durchsuchung erhobenen Informationen bedarf im zweiten Schritt eines weiteren richterlichen Beschlusses. Dieses Prinzip des sogenannten Doppel-Richter-Vorbehalts trägt dem Eingriff in die Privatsphäre Rechnung und gilt heute bereits bei der Wohnraumüberwachung.
V-Leute-Einsatz nach einheitlichen Standards: Menschliche Quellen unverzichtbar
Durch die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gestärkt, werden nach dem neuen Verfassungsschutzgesetz weiterhin Verdeckte Mitarbeiter und Vertrauensleute (V-Leute) eingesetzt werden können. „Ich halte den planmäßigen und systematischen Einsatz von Vertrauensleuten für unverzichtbar. Wir müssen wissen, was sich in den extremistischen Milieus tut und dafür brauchen wir weiterhin menschliche Quellen“, sagte der Minister. Der hessische Gesetzentwurf übernimmt hier die wesentlichen Bestimmungen aus dem Bundesverfassungsschutzgesetz, das 2015 verabschiedet wurde. Demnach werden einheitliche Standards für den Einsatz von V-Leuten gelten. Auch die Übermittlungsvorschriften zum Austausch von Informationen zwischen dem LfV und anderen Behörden, insbesondere Polizei und Staatanwaltschaft, wurden in enger Anlehnung an die Neuregelung des Bundes überarbeitet. Auch der Präventionsauftrag des LfV wird gesetzlich verankert und damit der bereits eingeschlagene Weg mit mehr Aufklärung durch die Experten des Nachrichtendienstes unterstrichen.
Verfassungsschutzkontrollgesetz: Mehr Mitwirkungsrechte für das Parlament
Ein eigenes Verfassungsschutzkontrollgesetz gehört ebenso zu dem Änderungspaket für den hessischen Nachrichtendienst. Künftig soll der Hessische Landtag – der bundesrechtlichen Vorschrift entsprechend – über die Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission Verfassungsschutz (PKV) befinden. Zur Unterstützung ihrer Tätigkeit in der PKV sollen die Abgeordneten auch die Möglichkeit erhalten, Mitarbeiter zu den Sitzungen mitzunehmen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die PKV dies mit einer Zweidrittelmehrheit beschließt. Jedes Mitglied der Kontrollkommission wird zudem ein Akteneinsichtsrecht erhalten. Damit wird die Kontrollfunktion insgesamt gestärkt, weil die Ausübung des Akteneinsichtsrechts nun nicht mehr von einem Mehrheitsbeschluss abhängt, sondern individuell geltend gemacht werden kann. „Wir haben mit unserem Entwurf das richtige Maß zwischen Freiheit und Sicherheit gefunden. Unsere neuen Regelungen für den Verfassungsschutz beinhalten weitere wichtige Bausteine einer modernen und schlagkräftigen Sicherheitsarchitektur, die wir zum Schutz der Bürger stetig weiterentwickeln“, so Peter Beuth.
Im Verfassungsschutzkontrollgesetz wird außerdem eine Pflicht zur Berichterstattung über die Kontrolltätigkeit der PKV an den Landtag eingeführt. Ausgenommen ist aus Gründen des Geheim- und Quellenschutzes die Berichtspflicht hinsichtlich des Einsatzes von Verdeckten Mitarbeitern und Vertrauensleuten.
370 Planstellen bis 2019: Personal des LfV wird bis 2019 verdoppelt
Um sicherzustellen, dass das LfV seine anspruchsvolle, arbeitsintensive und erfolgreiche Arbeit weiterführen und ausbauen kann, erhält die Behörde bereits bis zum Ende des Jahres 2017 einen historischen Stellenzuwachs von rund 30 Prozent. Mit dem Doppelhaushalt für die nächsten zwei Jahre wird der Verfassungsschutz bis 2019 auf bis zu 370 Planstellen angewachsen sein. Es wird dann doppelt so groß sein wie es noch im Jahr 2000 mit gerade mal 182 Stellen war.