Kreis Bergstraße: Unentgeltliche Ruftaxinutzung für Inhaber des Schülerticket Hessen im Kreis Bergstraße

Heppenheim / Mannheim – Im Kreis Bergstraße (Hessen), der zum Tarifgebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) gehört, können die Inhaber eines Schülerticket Hessen die Ruftaxi-Angebote jetzt kostenfrei nutzen. Dies wurde in Absprache zwischen dem Kreis Bergstraße, dem VRN und dem Hessischen Verkehrsministerium neu geregelt, da bisher auch die Inhaber eines VRN-MAXX-Tickets die Ruftaxi-Angebote im VRN und somit auch im Kreis Bergstraße im jeweils eingetragenen Gültigkeitsbereich kostenlos nutzen konnten.

Das MAXX-Ticket des VRN, das den Kreis Bergstraße sowie Teile von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz abdeckt, bleibt weiterhin erhältlich. Mit der Einführung des landesweiten Schülertickets Hessen wird das bereits bestehende Tarifangebot des MAXX-Tickets vom VRN ergänzt.

Grundsätzlich gelten bei der Nutzung der Ruftaxiverkehre gesonderte Tarife. Die Ruftaxi-Preise sind örtlich unterschiedlich und richten sich nach der Fahrstrecke. Inhaber von Halbjahres- und Jahreskarten können die Ruftaxi-Angebote im VRN kostenlos nutzen, so auch die Inhaber eines MAXX-Tickets und auch die Inhaber eines Schülertickets Hessen im Kreis Bergstraße.

Weitere Informationen zur Nutzung der Ruftaxi-Angebote unter https://www.vrn.de/mobilitaet/bedarfsverkehre/ruftaxi/index.html
Für die Ruftaxinutzung der Inhaber des Schülerticket Hessen gelten in den anderen Verbünden in Hessen jeweils die Tarifregelungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) und des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV) entsprechend.