Frankfurt am Main – Eintracht Frankfurt ist vom Sportgericht des DFB mit einer Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro belegt worden.
Die Strafe wurde wegen zweier Fälle des Zündens von Pyrotechnik im Rahmen des Erstrundenspiels im DFB-Pokal gegen den TuS Erndtebrück sowie im Rahmen des Bundesliga-Heimspiels gegen den VfL Wolfsburg am zweiten Spieltag der laufenden Saison ausgesprochen.