München – Wer jetzt Winterreifen kauft, sollte nicht nur auf Qualität, individuelle Fahreigenschaften und den Preis achten, sondern auch auf das sogenannte „Alpine“-Symbol. Das dreigezackte Bergpiktogramm mit der Schneeflocke in der Mitte ist Pflicht für alle Winterreifen, die ab 1.1.2018 hergestellt werden. Das bisherige M+S-Zeichen reicht dann für neu produzierte Winterreifen nicht mehr aus. Übergangsweise (bis 30.9.2024) erfüllen jedoch bereits hergestellte Reifen mit M+S-Kennzeichnung noch die Winterreifenpflicht, d.h. Verbraucher müssen ihre bereits vorhandenen Winterreifen nicht sofort ersetzen.
Dem neuen Symbol liegt ein höherer Qualitätsanspruch zugrunde: Während für die Bezeichnung M+S keine einheitlichen winterlichen Prüfkriterien erforderlich sind, müssen Reifen für das „Alpine“-Symbol bei einem vergleichenden Bremstest auf Schnee Mindestqualitäten nachweisen.
Was bleibt, ist die Regelung zur bestehenden situativen Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Reif- und Eisglätte, Schnee und Schneematsch müssen Pkw Winterreifen aufgezogen haben. Anders ausgedrückt: Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Sommerreifen verboten. Sonst drohen Bußgeld (60 bzw. 80 Euro, je nach Behinderung des Straßenverkehrs), ein Punkt in Flensburg und empfindliche Auswirkungen auf Kasko und Haftpflicht, wenn ein Unfall passiert. Neu ist aber, dass jetzt auch der Fahrzeughalter mit einer Geldbuße und einem Punkt rechnen muss, wenn er bei den genannten winterlichen Straßenverhältnissen eine Fahrt ohne Winterreifen anordnet oder zulässt. Das betrifft insbesondere Autovermieter.
Übrigens: Motorräder sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen. Denn zum einen gibt es kaum Reifen auf dem Markt, die die entsprechende Kennzeichnung haben. Zum anderen lassen Motorradfahrer ihr Bike im Winter sowieso weitgehend stehen.