Neustadt an der Weinstraße – Der Rat der Stadt hat am 22. August 2017 beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange über die Vorschläge zur Lärmminderung im Rahmen der Lärmaktionsplanung gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Abs. 6 i.V.m. § 47 Abs. 6 BImSchG am Planaufstellungsverfahren wird in der Zeit vom 27. Oktober bis 30. November 2017 durchgeführt.
Der Zwischenbericht und die weiteren Unterlagen stehen in diesem Zeitraum zur Einsichtnahme im Stadthaus II, Amalienstraße 6, im Bauberatungszentrum zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Unterlagen über die Homepage der Stadt unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ online anzusehen oder herunterzuladen.
Ergänzend sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung am Donnerstag, 26. Oktober, um 18 Uhr im Ratssaal der Stadt Neustadt an der Weinstraße in das Rathaus eingeladen. Hier bekommen sie das Instrument der Lärmaktionsplanung ausführlich vorgestellt.