Rhein-Pfalz-Kreis – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Betrunken im Auto unterwegs
Römerberg (Rhein-Pfalz-Kreis) (ots) –
Am frühen Samstagabend wurde durch Verkehrsteilnehmer der Polizei ein Schlangenlinienfahrender PKW zwischen Dudenhofen und Römerberg gemeldet. Dieser konnte von der Streife schließlich in der Eisenbahnstraße in Römerberg angetroffen und kontrolliert werden. Bei dem 50-jährigen Fahrer wurden seitens der Beamten deutlicher Atemalkoholgeruch und verlangsamte Reaktionen festgestellt, weshalb ihm in der Folge eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein beschlagnahmt wurde. Einen freiwilligen Atemalkoholtest lehnte er ab.
Trunkenheit im Verkehr
Schifferstadt (ots) – Am frühen Sonntagmorgen, 22.10.2017, gegen 02.15 Uhr, wurde ein 50-jähriger Pkw-Fahrer in der Burgstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Auch bei diesem Verkehrsteilnehmer konnte Alkoholgeruch in der Atemluft wahrgenommen werden. Ein Atemalkoholtest mit einem beweiskräftigen Messgerät ergab einen Wert von umgerechnet 1,02 Promille Atemalkoholkonzentration, was eine Verkehrsordnungswidrigkeit darstellt. Den Fahrer erwartet nun eine Geldbuße in Höhe von 500,- EUR, zwei Punkte im Verkehrszentralregister und einen Monat Fahrverbot. Die Führerscheinstelle wird in Kenntnis gesetzt und kann weitere Maßnahmen in eigener Zuständigkeit treffen.
Weiterfahrt untersagt
Böhl-Iggelheim (ots) – Am Freitagabend, 20.10.2017, gegen 23.25 Uhr wurde in der Bahnhofstraße ein Fahrradfahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Während der Kontrolle wurden bei dem Radfahrer Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,39 Promille. Da der junge Mann angab, den letzten Alkohol erst vor kurzem konsumiert zu haben und daher die Alkoholkonzentration noch steigen wird, wurde ihm die Weiterfahrt untersagt. Auch das Radfahren wird ab 1,60 Promille Alkoholkonzentration strafbar.
Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss entdeckt
Mutterstadt (ots) – Am frühen Samstagmorgen, 21.10.2017, gegen 01.25 Uhr fiel einer Funkstreife in der Keltenstraße ein junger Mann auf, der mit seinem Mofa auf dem Gehweg stand. Im Rahmen der anschließenden Kontrolle wurde bei dem sichtlich nervös werdenden 17-jährigen Fahrer Alkoholgeruch sowie frische Unfallschäden am Mofa festgestellt. Angeblich wollte der junge Mann sein Mofa von Brühl bis nach Mutterstadt geschoben haben. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,26 Promille Atemalkoholkonzentration. Die Schäden am Mofa sowie der betriebswarme Motor ließen jedoch auf eine Fahrt mit alkoholbedingtem Sturz schließen. Die eigentliche Unfallstelle konnte noch nicht ausfindig gemacht werden. Bei dem jungen Fahrer wurde eine Blutprobe angeordnet und ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. Die Führerscheinstelle wird über den Vorfall in Kenntnis gesetzt, weswegen ihm vorerst wohl kein Führerschein ausgestellt werden wird, wenn er diesen mit 18 Jahren erwerben will.
Weiterer Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss mit Flucht
Waldsee (ots) – Am Samstagabend, 21.10.2017, gegen 19.15 Uhr, beobachtete eine Zeugin, wie der Fahrer eines Ford Focus auf dem Parkplatz eines Discout-Marktes in der Schlichtstraße einen dort geparkten Mercedes streifte. Der Fahrer des Mercedes befand sich in einem nahegelegenen Lokal und verständigte die Polizei, nachdem er von der Zeugin über den Vorfall informiert worden war. Der unfallbeteiligte Ford konnte in unmittelbarer Nähe auf dem Parkplatz festgestellt werden. Im weiteren Nahbereich konnte auch der Unfallverursacher ermittelt werden, welcher nervös umher lief. Der 36-jährige Mann aus einem EU-Mitgliedsstaat stritt zunächst ab gefahren zu sein, räumte den Unfall dann aber ein. Bei ihm konnte deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Einen freiwilligen Atemalkoholtest lehnte der Unfallverursacher aber ab. Eine Blutprobe wurde angeordnet, ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Unfallflucht eingeleitet. Da der Unfallverursacher keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik hat, muss er eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Nach Abschluss des Strafverfahrens wird in seinen ausländischen Führerschein ein Fahrverbot für die Bundesrepublik eingetragen.
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